Deilbachradweg endlich fertig

So lange hat wohl noch nie der Bau eines Radwegs gebraucht. Von ersten Planskizzen bis zur Realisierung sind nahezu 40 Jahre vergangen. Anfang Juli konnte endlich die etwa sechs Kilometer lange Radwegverbindung fertig gestellt werden.

Einweihung der Radwegeverbindung zwischen Essen und Velbert. Von links nach rechts: Stephan Simmet, Bürgerverein-Velbert-Nierenhof, Velberts Bürgermeister Dirk Lukafka, Essens Bürgermeister Franz-Josef Britz, Professor Norbert Jardin, Ruhrverband, und Simone Raskob, Geschäftsbereichsvorstand Umwelt, Bauen und Sport. © Grün und Gruga Essen

Obgleich es faktisch nur im Internet entspre­chende Hinweise gab, fand das obligatorische Eröffnungsprocedere der Radwegverbindung durch das Deilbachtal zwischen Kupfer­dreh und Nierenhof unter großer Betei­ligung der Öffentlichkeit statt.

Bei ADFC und EFI hatte man schon lange nicht mehr an eine Realisierung geglaubt. Eines der Probleme war die Führung des Radwegs über das Gelände der ehemaligen Voßnacker Ringofenziegelei – übrigens die letzte ihrer Art auf Essener Gebiet. Der Besitzer des seit vielen Jahren stillgelegten Betriebs verweigerte die Nutzung seines Geländes. Auch ein Mitte der 1980er Jahre von ADFC und EFI initiierter Versuch einer Kontaktaufnahme lief ins Leere. Da wegen des stark mäandrierenden Verlaufs des Deil­bachs sowie der teilweise dicht daneben verlaufenden Prinz-Wilhelm-Bahn (die heutige S9 nach Wuppertal) eine andere Führung des Radwegs nicht möglich war, versank die Idee eines Radwegs durch das Deilbachtal in einen Dornröschenschlaf.

Vorstöße erfolgten zwischenzeitlich vor allem durch die Stadt Velbert. Irgendwann sig­nalisierte der Nachfolger des Ziegeleibesitzers Gesprächsbereitschaft, der Durchbruch erfolgte vor gut fünf Jahren. Bei einer Besichtigung des Ziegeleigeländes waren auch Vertreter des ADFC-Essen, der EFI sowie des ADFC-Hattingen mit dabei. Als Knack­punkte erwiesen sich die fehlende Brücke über den Deilbach auf Velberter Gebiet sowie die baufällige Brücke am östlichen Ausgang der Ziegelei. Zuständig hierfür war der Ruhr­verband, was aber letztlich kein Problem darstellte. Letzteres galt auch für den Umstand, dass etwa 600 Meter des Weges über Hattinger Gebiet verliefen. Die Kosten für dieses Teilstück übernahm die Stadt Velbert.

Nun also ist der Weg fertiggestellt. Er beginnt auf dem trotz seines morbiden Zustands durchaus sehenswerten Ziegeleigelände, führt nach Querung des Deilbachs parallel entlang der Prinz-Wilhelm-Bahn, quert dann in einer geschwungenen Brücke erneut den Deilbach, um schließlich auf bereits vorhandenen Wegen entlang eines großen metall­verarbeitenden Betriebs zum S-Bahnhof Nierenhof zu führen. Letztgenannter Abschnitt bedarf noch einer Sanierung der Fahrbahndecke, wobei hier angesichts des werktags durchaus starken Lkw-Verkehrs eine wirkungsvolle Abtrennung des Radverkehrs wün­schenswert wäre.

Auch auf Essener Gebiet besteht durchaus noch Handlungsbedarf. Immerhin ist zwi­schen Baldeneysee und der Straße Phoenixhütte schon einiges in Sachen Radfahr­freundlichkeit geleistet worden. Um eine wirklich sichere und attraktive Verbindung zum eigentlichen Beginn des Radwegs zu gewährleisten, muss zum einen der parallel zur Nierenhofer Straße führende Radweg optimiert werden, zum anderen gilt es die Einmün­dungsbereiche der anfänglich in Serpentinen verlaufenden Dilldorfer Straße radfahrge­recht umzugestalten. Positiv zu vermerken ist dagegen die nur wenige Tage vor Eröff­nung des Radwegs erfolgte Asphaltierung der ebenfalls zur Radroute ins Deilbachtal gehörenden gleichnamigen Straße.

Auch wenn´s extrem lang gedauert hat, der jetzt neu eröffnete Radweg ist ein wichtiger Schritt für die Anbindung des Radverkehrs von Essen nach Velbert-Langenberg und von dort weiter in das eine oder andere Seitental der Elfringhauser Schweiz.

Jörg Brinkmann

 

https://essen.adfc.de/artikel/einweihung-rad-und-fussweg-essen-deilbachtal-velbert-nierenhof

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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