Bei Falschparkern helfen Wegeheld + weg-li
Meldungen sind auch per Online-Formular oder E-Mail an das Ordnungsamt der Stadt Essen möglich.
Kontakt zur Leitstelle der Verkehrsüberwachung:
Telefon: +49 201 8832447
Fax: +49 201 8832399
E-Mail: verkehrsueberwachung [at] ordnungsamt.essen.de
Montag 07:00 bis 21:15 Uhr
Dienstag 07:00 bis 21:15 Uhr
Mittwoch 07:00 bis 21:15 Uhr
Donnerstag 07:00 bis 21:15 Uhr
Freitag 07:00 bis 21:15 Uhr
Samstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten und bei akuten Gefahrensituationen bitte an die Polizei unter 0201 - 829 - 0 oder 110 wenden.
Leider hat die Stadt Essen die Vermietung von Fahrradboxen eingestellt.
Alternativ stehen jedoch mit DEINRADSCHLOSS an immer mehr Bahnhöfen und Mobilitätsstationen entsprechende Fahrradboxen zur Verfügung.
Der RS 1 ist mittlerweile (wie alle Radschnellwege) als Landesstraße eingestuft und unterliegt daher nun der Zuständigkeit von Straßen.NRW.
Die bisherige Webseite des RVR wird nicht mehr aktualisiert, dafür gibt es nun aber die Seite www.radschnellwege.nrw.
Zudem findet man unter www.strassen.nrw.de/de/projekte/radwege.html weitere Informationen des Landebetriebes.
Die Fahrradcommunity VeloCityRuhr pflegt eine sehr aktuelle Wiki, in der die aktuellen Fragen meist beantwortet werden.
Auch wird von VeloCityRuhr eine (inoffizielle) Facebookseite und eine öffentliche Facebookgruppe zum RS 1 betrieben.
Sie möchten Sicherheit für Ihr Rad, möchten es trocken und beaufsichtigt in der Innenstadt von Essen oder in Kupferdreh unterstellen? Dann bringen Sie Ihr Fahrrad in eine der Essener Radstationen. Die Fahrräder können im Rahmen der Öffnungszeiten in den Stationen abgegeben und abgeholt werden. Die Räder dürfen auch außerhalb der Öffnungszeiten in der Radstation verbleiben.
Tagesgebühr: 0,70 € pro Tag
Monatstickets: 7,00 € pro Monat
Jahrestickets: 70,00 € pro Jahr
Sofern Defekte an Ihrem Rad behoben werden müssen, wird sich darum auf Wunsch gerne gekümmert. Es werden nach individueller Absprache fachgerechte Reparaturen durch geschultes Personal angeboten.
Es wird auch der stunden- oder tageweisen Verleih von Citybikes, Kinderrädern und Pedelecs angeboten.
Eine Preisübersicht für die Leihräder finden Sie hier.
Weitere Infos finden Sie hier
Das Geoportal der Stadt Essen bietet eine Kartenansicht über das Essener Radwegenetz und Radverkehrsinfrastruktur.
Über die "Layer" lassen sich bestimmte Kategorien aus- und einblenden.
Das Radportal ESSEN.Erfahren bietet neben Informationen zum Essener Radwegenetz auch die Möglichkeit, die beliebten Radtourenkarten im Format PDF oder GPX/KML herunterzuladen.
Die Printkarten sind zudem kostenfrei u.a. in unserer ADFC-Geschäftsstelle und der "Tourist Info Essen" erhältlich.
Ist der Radweg unbefahrbar oder nur eingeschränkt nutzbar?
Über den Mängelmelder der Stadt Essen (Auch als App für iOS und Android) kann schnell eine Meldung erfolgen.
Alternativ steht die Hotline (88-88 888) zur Verfügung.
Wegweiser verschmutzt oder beschädigt, fehlende Beschilderung, fehlender Grünschnitt, ...
Es kann bei der kostenlosen Telefonhotline 0800-RADWEGE (0800-7239343) angerufen und der Schaden unter Angabe der Pfostennummer gemeldet werden.
Darüber hinaus besteht im Internet unter www.radverkehrsnetz.nrw.de die Möglichkeit, die Meldung online in ein Schadensformular einzugeben.
Haben Sie Schäden im Verkehrsraum (an Straßen, Wegen, Straßenbeleuchtung, Ampeln) festgestellt?
Dann teilen Sie diese bitte der Verkehrsleitstelle der Stadt Essen mit.
Entweder unter der Rufnummer +49 201 88 66766 (die Leitstelle ist 24 Stunden, 7 Tage pro Woche besetzt)
oder ganz einfach über den Mängelmelder.
Radverkehrsbeauftragter der Stadt Essen ist:
Herr Christian Wagener
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
Telefon: +49 201 8866620
Fax: +49 201 889166620
E-Mail: christian.wagener [at] amt66.essen.de
(senden Sie Anschreiben gerne in Kopie auch an info [at] adfc-essen.de)
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
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Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.