Gemeinsame Presseerklärung von ADFC Essen & FUSS e.V. - Promenadenweg in Kettwig

Bei der Entwicklung eines konkreten Lösungsvorschlages wurden die Verbände, die das Thema aufgebracht hatten, trotz ausdrücklichen Wunsches leider nicht mit einbezogen.

Gemeinsame Presseerklärung des ADFC Essen e.V. und von FUSS e.V., Ortsgruppe Essen

Artikel WAZ/NRZ vom 28/29.09.2020:  Essen- Kettwig: Lösung für zu enge Fahrradstraße in Sicht

Bei der Entwicklung eines konkreten Lösungsvorschlages wurden die Verbände, die das Thema aufgebracht hatten, trotz ausdrücklichen Wunsches leider nicht mit einbezogen.

Der über den Artikel in der NRZ/WAZ vorgeschlagene Weg geht an verbindlichen Ausführungsvorschriften des städtischen Straßenbaus (RASt) vorbei und führt nach Ansicht der Rad- und Fuß-Verbände nicht zu einer rechtskonformen Lösung.

Auf dem Ruhrtalradwanderweg einen Vorrang für Radfahrende zu schaffen ist aus Sicht beider Verbände richtig. Hierzu eine Fahrradstraße einzurichten, wie anfangs vorgesehen, auch weiterhin eine gute Lösung. Dabei sind aber auch die Interessen der Zufußgehenden und die rechtlichen Anforderungen an die Infrastruktur zu beachten.

Fahrradstraßen (Verkehrseichen 244) müssen sicher sein: Im Promenadenweg in Kettwig findet allerdings weiterhin mobiler Individualverkehr statt, in der Regel sogar als Parksuchverkehr, der neben Behinderungen auch akute Gefahren für Radfahrende verursacht. Das linksseitige Parken in engen Einbahnstraßen stellt eine zusätzliche Gefahrenquelle dar.

Obwohl Radfahrende in einer „Fahrradstraße“ Vorrang haben sollten, werden sie auch weiterhin dem Autoverkehr ausweichen müssen, dafür hätten sie in der von der Verwaltung angestrebten Lösung etwas mehr Platz.

Das Verkehrszeichen 244 (Fahrradstraße) alleine lässt erst einmal keinen KFZ- Verkehr zu und bedarf eines Zusatzzeichens zur Freigabe für Kraftfahrzeuge. Der Gesetzgeber wollte damit zum Ausdruck bringen, dass hier grundsätzlich außer Radverkehr keine weitere Verkehrsart zugelassen ist. Sowohl der Durchgangsverkehr als auch die Parkplätze gehören aus grundsätzlicher Sicht des Gesetzgebers nicht dorthin, wenn, wie im Falle des Promenadenwegs die Erreichbarkeit der Wohnimmobilien auch ohne das Befahren dieses Schutzbereiches möglich ist.

Der zitierte Gehweg an der Promenade ist nicht etwa zu breit, sondern entspricht mit 2,5 m der anzuwendenden Norm bei der Neueinrichtung von Gehwegen.

Das hüftseitige Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich untersagt. Wenn der regelgerecht erstellte Gehweg nun durch die Verwaltung unzulässigerweise zu Gunsten des PKW-Parkens schmaler gesetzt werden und damit faktisch zum Parkraum umgewidmet werden sollte, entspräche dies nicht mehr den aktuellen Straßenbauvorschriften.

Ein direkt am Ufer gelegener Gehweg, der hier als Alternative angeführt wird, müsste entsprechend der RASt ebenfalls eine Breite von 2,5 m aufweisen, was aktuell nicht der Fall ist.

Fuß e.V. Essen fordert, dass unabhängig von weiteren Umbaumaßnahmen Querungen für Zufußgehende zu schaffen (z.B. Zebrastreifen) und vor diesen Übergängen begleitende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu treffen sind, um Zufussgehenden eine gefahrlose Querung der Fahrbahn zu ermöglichen.

Die nebulöse Darstellung, dass die Anwohner der Bachstr. vor unlösbare Aufgaben gestellt würden, hilft nicht wirklich weiter. Dies insbesondere, da in Nähe der Bachstraße auch andere potenzielle Parkflächen für die Bewohner vorhanden sind, die den Rad- und Fußverkehr nicht einschränken würden.

Bei der Lösung der Probleme, insbesondere wo sie konkret benannt werden, stehen ADFC Essen und FUSS e.V. selbstverständlich auch weiterhin konstruktiv für Gespräche zur Verfügung.

FUSS e.V., Ortsgruppe Essen                                                   ADFC Essen e.V.

Wolfgang Packmohr                                                                  Marc Zietan

Ortsgruppensprecher                                                                 Vorsitzender


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