Kommt ein aufgeständerter Radweg am Bahnhof Altenessen?

CDU/GRÜNE stellten am 11.05. im Verkehrsausschuss einen Prüfantrag für einen aufgeständerten Radweg im Bereich "Kreuzung Altenessener Bahnhof/Helenendamm". Die Idee ist nicht neu.

Aufständerung über Altenessener Straße © Grün und Gruga

Die Stadtverwaltung wurde gebeten,

  • den Lückenschluss im Radwegenetz zwischen dem im Bau befindlichen Grünzug Zangenstraße und dem bestehenden Radweg vom Helenendamm in Richtung Zeche Zollverein durch eine Radverkehrsanlage auf Höhe der Bahngleise entlang der in Hochlage befindlichen Köln-Mindener-Bahnstrecke und
  • die bestehenden Radwege im Kaiser-Wilhelm-Park und Helenenpark durch eine Radverkehrsanlage in Hochlage mit Brücken über Palmbuschweg, Köln-Mindener-Bahn und Lierfeldstraße als Teil der beauftragten Nord-Süd-Fahrradachse

zu planen und den städtischen Gremien im 3. Quartal 2023 eine Kostenkalkulation zur Entscheidung vorzulegen.


Altenessen Bahnhof ist unbestritten ein absolutes Nadelöhr und Netzlücke im Radverkehrsnetz, eine Querung der Altenessener Straße für den Radverkehr in Hochlage wäre definitiv eine immense Aufwertung. Weitere Möglichkeiten könnten sich durch die Verlagerung des Recyclinghofes (dessen Betriebserlaubnis an dieser Stelle in 2024 ausläuft) ergeben, wenn dann der Grünzug Zangenstraße abseits der Straße Richtung Helenendamm geführt werden könnte, anstatt - wie nach aktuellen Planungen - über einen freigegebenen Gehweg der Lierfeldstraße.

Auf Anfragen der Bezirksvertretungen V und VI sind dazu bereits im September 2019 erste Planungskonzepte vorgestellt worden. Das diese jetzt wieder aufgegriffen werden, ist absolut zu begrüßen. Dazu gehört dann auch der (bereits beschlossene) Ersatzbrückenbau im Kaiser-Wilhelm-Park.

 


Im Zeitraum von 1970 bis 1978 wurde eine teilweise zweigleisige Bahntrasse von Essen-Hbf bis Gelsenkirchen Zoo einschließlich des Bahnhofs Stoppenberg auf ca. 5 km Länge stillgelegt. Auch der Abzweig des Zechenanschlussgleis von Helene zum Bhf. Altenessen wurde aufgegeben. Ferner existierte noch eine Verbindung zur Güterstrecke Rheinische Bahn (heute teilweise als Radweg ausgebaut und als RS1 geplant) und zur Zeche Zollverein. Auch davon sind nur noch vereinzelte Elemente übriggeblieben.

Die einzig noch vorhandenen alten Gleisanlagen liegen im Bereich des Helenenparkes in einem tiefen Einschnitt. Vom Abzweig zum Bhf. Altenessen zeugt noch die alte Bahnbrücke über der Lierfeldstraße. Am Helenendamm wurde die Bahntrasse zugunsten des Straßenverkehrs "geopfert", so dass auch hier keine zusammenhängende Verbindung auf der Trasse mehr möglich ist. Darüber hinaus wurde auch die alte Bahntrasse östlich der Seumannstraße und im Gewerbepark Graf Beust vor Jahren an Private veräußert und steht leider auch nicht mehr zur Verfügung. Somit wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten die großen Potentiale leistungsfähiger Radwegeverbindungen im Essener Norden nicht genutzt.

Downloads

Karte Helenendamm

Copyright: Grün und Gruga

7016x4963 px, (JPG, 18 MB)


https://essen.adfc.de/artikel/kommt-ein-aufgestaenderter-radweg-am-bahnhof-altenessen

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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