RS1: Weiterbau nach Osten! Brücke und Damm jetzt nutzen! © Jörg Brinkmann / ADFC Essen

Radschnellweg jetzt bauen

Stellungnahme zur Pressemitteilung von SPD und CDU zum Eltingviertel

Die Fahrradverbände ADFC und EFI sind – vorsichtig ausgedrückt – sehr erstaunt über die kompromisslose Haltung der Ratsfraktionen von SPD und CDU, die offenbar unter allen Umständen die Variante mit der Durchfahrt des Radschnellweges mitten durch Gebäude durchboxen wollen. Dass dabei auch der für den Radschnellweg unabdingbare Bahndamm verschwinden soll, widerspricht in Gänze der von Oberbürgermeister Thomas Kufen Ende Januar gemachten Aussage, dass besagter Bahndamm erhalten bleiben soll.

Befremdlich wirken vor allem die sachlich falschen Argumente, mit denen die „GroKo“ ihre Vorgehensweise begründet. Erneut ist von der Abriegelungswirkung des Bahndamms die Rede, dabei ist es der wesentlich klotzigere Hochhauskomplex am Viehofer Platz, der das Eltingviertel von der Innenstadt abriegelt. Ebenso falsch ist die Aussage, dass auch im angrenzenden Universitätsviertel der Bahndamm abgetragen worden sei. Das dem nicht so ist, zeigt deutlich die nach wie vor bestehende Geländekante entlang der Universität. Völlig absurd ist jedoch das Argument, man brauche „Luft und Licht“ für die Öffnung des Eltingvier­tels. Dabei ist es gerade die von SPD und CDU favorisierte Planung mit den mehrstöckigen Gebäuden, die wie eine Frischluftsperre wirkt. Bei einem offen auf dem Bahndamm gebau­ten Radweg bliebe aber die Zufuhr von Frischluft gewährleistet.

Selbstverständlich ist es sinnvoll, das Eltingviertel wie den gesamten Bereich der nördlichen Innenstadt städtebaulich aufzuwerten und dies mit dem Radschnellweg zu verknüpfen. An­gesichts der Komplexität kann dies aber nicht in dem von der „GroKo“ betriebenen Hauruck-Verfahren geschehen. Es wird Zeit benötigt. Diese steht aber für die Realisierung des RS1, welcher bekanntlich bis 2020 fertig gestellt sein soll, definitiv nicht zur Verfügung.

Problematisch dürfte zudem die Finanzierung sein. Für die bislang in der Machbarkeitsstudie festgelegte Variante über den Bahndamm stehen die Gelder faktisch schon parat, zudem sitzt „Straßen NRW“ als bauausführende Institution quasi in den Startlöchern. Stellt sich die Frage, ob das Land NRW die von der Essener „GroKo“ favorisierte Variante mit der Häuser­durchfahrt überhaupt finanziert.? Ein potentieller Investor müsste wohl beides bezahlen – Gebäude plus Radschnellweg. Dies jedoch klingt äußerst unrealistisch. Was ist, wenn selbst nach Jahren kein Investor gefunden wurde? Dann müsste wohl auch für den Radschnellweg in Essen das Totenglöckchen geläutet werden.

Was also treibt SPD und CDU an, durch ihr Hauruckverfahren ausgerechnet den RS1 ohne Not aufs Spiel zu setzen – ein Projekt mit mittlerweile internationaler Reputation. Kirchturm­denken anstatt Metropole Ruhr? Kein Wort der „GroKo“ zu den Vorschlägen von ADFC und EFI, zunächst eine provisorische Führung über den jetzigen Bahndamm zu bauen, um dann später in aller Ruhe eine zukunftsweisende gesamtstädtische Lösung für das Eltingviertel mit Berücksichtigung einer endgültigen Führung des Radschnellweges finden zu können. Dann könnte auch „Straßen NRW“ zeitnah die dringend erforderliche Brücke über die Gladbecker Straße anpacken.

Das eine provisorische Wegeführung funktioniert, hat sich vor Jahren am Vorzeigeobjekt Niederfeldsee gezeigt, wo man vor Baubeginn gut zwei Jahre lang eine Zwischenlösung gefunden hatte, die sogar asphaltiert war. Daher ist es im Moment nach Ansicht von ADFC und EFI das Wichtigste, dass SPD und CDU einer zügigen Realisierung des Radschnell­weges in Essen keine weiteren Steine in den Weg legen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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