SPD und CDU in Essen gegen Radschnellweg?

Die Entscheidung der Essener GroKo im Planungsausschuss gegen den kurzfristigen Weiterbau des Radschnellwegs RS1 hat den ADFC veranlasst, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, die in der beigefügten Pressemitteilung enthalten ist.

Essener Verwaltung unerwartet pro Radschnellweg – Essener GroKo weiterhin stur contra Radschnellweg?

Auf diese vereinfacht kurze Formel lassen sich nach Ansicht des Essener ADFC die jüngsten Ge­schehnisse rund um den Weiterbau des RS1 durch das Eltingviertel herunterbrechen. Da hatte für alle Beteiligten schon etwas überraschend das Essener Amt für Stadtplanung erklärt, dass man sich beim Weiterbau des RS1 für die von vielen Bürgern befürwortete Variante mit Führung des Radschnellwegs auf dem alten Bahndamm aussprach.

Damit schien endlich nach fast drei Jahren währenden zähen Diskussionen der Gordische Kno­ten zum Weiterbau des RS1 in der Essener Nordcity durchschlagen zu sein. Bislang hatten Ver­waltung und Politik die Variante Drei bevorzugt, die eine Überbauung des Bahndamms vorsah, bei welcher der RS1 kunstvoll durch die Gebäude hätte geführt werden sollen. In den drei Jahren war die Stadt allerdings bei der Suche nach einem potentiellen Investor nicht weiter gekommen. Was auch durchaus logisch erscheint, denn ein solcher hätte sowohl die Kosten für den Bau des RS1 als auch später für dessen Unterhaltung sorgen müssen.

Das schien man jetzt auch im Essener Planungsamt erkannt zu haben und sprach sich nun eben­falls für die Variante Eins aus. Damit hätte das Land NRW endlich auch mit der Planung einer Brücke über die Gladbecker Straße beginnen können, wichtig für die Verbindung des bisherigen Endes des RS1 im Universitätspark mit der zukünftigen Trasse durch das Eltingviertel. Leider hat man die Rechnung nicht mit der in Essen tonangebenden GroKo, sprich mit SPD und CDU ge­macht. Diese setzt auch weiterhin auf die erwiesenermaßen aussichtlose Variante Drei aus 2017 und will diesbezüglich sogar noch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben. Und so werden wohl völlig unnütz weitere Jahre verstreichen, in denen nichts passieren wird.

Der ADFC Essen fragt sich, warum die Essener GroKo diesen mittlerweile weltweit als Vorzeige­projekt gehandelten Radschnellweg ausgerechnet hier in der Ruhrgebietsmetropole aufs Spiel setzt? Also in der Stadt, in der die Idee des RS1 geboren wurde. Oder will die in der Vergangen­heit überwiegend durch ihre Autofixiertheit in Erscheinung getretene GroKo womöglich den RS1 gar nicht in Essen gebaut sehen und traut sich nur nicht dies öffentlich zu sagen? Hat man aus der ganzen Diskussion um CO2-Emissionen und Stickoxidbelastung nichts, aber rein gar nichts gelernt? Alle Welt steht fassungslos vor dieser Entscheidung und fragt sich, wohin wollen SPD und CDU in Essen mit ihrer Verkehrspolitik?

Mit radfahrfreundlichen Grüßen

Jörg Brinkmann

Sprecher ADFC-Essen e.V.

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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