Stadt Essen erhält Preis für das Projekt "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"

Am heutigen Donnerstag (11.05.) erhielt die Stadt Essen im Rahmen der Messe Velo-city 2023 in Leipzig eine Auszeichnung der European Cyclist Federation (ECF) für das Projekt "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber".

Auszeichnung für die Stadt Essen © Margret Schulte

Die ECF ist die weltweit größte und bekannteste Interessenvertretung für Radfahrer*innen. Im vergangenen Jahr hat sie zum ersten Mal die ECF-Awards veranstaltet, um Organisationen und Kommunen aus ganz Europa für ihr Engagement zur Förderung des Radverkehrs in vier verschiedenen Kategorien auszuzeichnen. Ziel ist es, zukünftige Fortschritte in der Welt des Radfahrens anzuregen und die zentrale Rolle des Fahrrads zur Erreichung der Klimaziele aufzuzeigen. Die Preisträger*innen wurden von einer Jury, bestehend aus Expertinnen*Experten des Radsports ausgewählt.

In diesem Jahr wurde die Stadt Essen von der ECF mit einem Preis für das Projekt "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet. Bereits im Jahr 2014 formulierte die Stadt Essen das Ziel, den Modal-Split bis 2035 auf jeweils 25 Prozent für den ÖPNV, motorisierten Individualverkehr, Fuß- und Radverkehr zu entwickeln. Seitdem haben sich zahlreiche Essener Unternehmen, Firmen, Verbände und Organisationen zum Ziel gesetzt, ihren Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten und auch die Fahrradfreundlichkeit in den Fokus zu rücken. Eine wichtige Maßnahme ist in dem Zusammenhang das EU-weite Siegel "Zertifizierter Fahrradfreundlicher Arbeitgeber", das in Deutschland exklusiv vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) vergeben wird. Dabei haben die Europäische Union und der ADFC einheitliche Kriterien festgelegt, die Unternehmen helfen sollen, das EU-Zertifikat in den Abstufungen Gold, Silber und Bronze zu erreichen.

"Nachhaltige Mobilität ist für uns als ausgezeichnete 'Grüne Hauptstadt Europas – Essen 2017' ein zentrales Thema. Gemeinsam mit dem ADFC bietet die Stadt Essen mit der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH seit dem Jahr 2017 Workshops für Arbeitgeber zum Thema 'Fahrradfreundlicher Arbeitgeber' an. So sollen Arbeitgeber unterstützt werden, sich umweltfreundlicher aufzustellen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umstieg vom Auto auf das Rad, beispielsweise für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege, durch geeignete Maßnahmen zu erleichtern. Seit 2017 wurden elf Workshops mit 88 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 68 Unternehmen durchgeführt. Die Zertifizierung als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" leistet einen wichtigen Beitrag, um die nachhaltige Mobilität in Essen zu steigern. Daher freut es mich sehr, dass die Stadt Essen nun von der European Cyclist Federation für dieses Projekt ausgezeichnet wurde", erklärt Simone Raskob, Geschäftsbereichsvorständin für Umwelt, Verkehr und Sport der Stadt Essen.

Bis heute wurden in Essen bereits 24 Arbeitgeber als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet, davon zehn mit dem Siegel in Gold und 13 in Silber. Damit gibt es deutschlandweit in Essen die meisten Zertifizierungen. Die Stadt Essen hat im Jahr 2019 als erste Großstadt in Nordrhein-Westfalen diese Auszeichnung erhalten. Im Jahr 2022 erhielt sie das Siegel in Gold. Zudem ist Essen die einzige Stadt mit einem "Arbeitskreis Fahrradfreundlicher Arbeitgeber in Essen". Diesem Arbeitskreis, der im Jahr 2019 gestartet ist, gehören mittlerweile etwa 50 Unternehmen an.

Bisher in Essen zertifizierte fahrradfreundliche Arbeitgeber (Stand Mai 2023)


Wie fahrradfreundlich ist Ihr Unternehmen?

Der erste Schritt zur Zertifizierung. Schnüren Sie sich Ihr eigenes Paket an fahrradfreundlichen Maßnahmen und überprüfen Sie online, wie fahrradfreundlich Ihr Unternehmen wirklich ist. Würde Ihr Betrieb genügend Punkte bekommen, um die Zertifizierung zu schaffen?

Testen Sie sich selbst
https://essen.adfc.de/artikel/stadt-essen-erhaelt-preis-fuer-das-projekt-fahrradfreundlicher-arbeitgeber

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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