Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Essen e. V.

Welchen Abstand halten Kfz-Fahrende beim Überholen von Radfahrenden ein?

Quarks hat das Experiment in Essen gewagt und mit zahlreichen Kameras und Entfernungsmesser Überholabstände dokumentiert.

Screenshot aus dem Beitrag

Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten! Bisher gab es nur gerichtlich festgelegte Abstände. Seit diesem Jahr sind jedoch endlich gesetzliche Mindestüberholabstände in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert.

Quarks hat nun in Essen getestet, ob diese Regelungen eingehalten werden, wir möchten hier nicht spoilern und den Ergebnissen vorweggreifen, schauen Sie sich einfach gerne das Video an.

Wie sind Ihre Erfahrungen dazu in Essen? Schreiben Sie uns gerne an info [at] adfc-essen.de oder bei Facebook.

Video: Wie viel Abstand halten Autofahrende beim Überholen in Essen?

Hintergrund:

Am 28. April 2020 tratt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter.

Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht, deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO und die schnelle Entwicklung von geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik.

https://essen.adfc.de/artikel/welchen-abstand-halten-kfz-fahrende-beim-ueberholen-von-radfahrenden-ein

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