Zustimmung im Rat für Ausbau der Gruga-Trasse

Die Gruga-Trasse soll zwischen der A52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele verbreitert werden. Dafür sprach sich der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 17.05. aus und fasste damit den Baubeschluss für die Maßnahme.

Lageplan des Ausbauabschnitts der Gruga-Trasse. © Stadt Essen

Die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme betragen insgesamt rund fünf Millionen Euro. 80 Prozent der Kosten sollen über Fördermittel des Landes NRW über das Programm "Förderrichtlinie Nahmobilität" abgedeckt werden. Damit soll nicht nur für mehr Sicherheit gesorgt werden – am Rande der Strecke entstehen zudem ökologisch wertvolle und attraktive Biotope für die heimische Flora und Fauna.

Die Gruga-Trasse ist eine der beliebtesten Rad- und Gehwegstrecken Essens. Nachhaltige Mobilität gewinnt immer stärker an Bedeutung – und dafür brauchen wir komfortable und sichere Wege für Fahradfahrer*innen und Fußgänger*innen, die den zukünftig steigenden Alltags-, Tourismus- und Freizeitverkehr aufnehmen können

sagt Simone Raskob, Geschäftsbereichsvorständin für Umwelt, Verkehr und Sport der Stadt Essen. Die Gruga-Trasse verbindet bedeutende wirtschaftliche und touristische Orte Essens, wie beispielsweise die Gartenstadt Margarethenhöhe, das Universitätsklinikum, den Grugapark, die Siedlung Altenhof II, die Messe Essen, verschiedene Konzernzentralen sowie zahlreiche Hotel- und Gastronomiebetriebe in Essen-Rüttenscheid.

Die Trasse soll bis Ende 2025 auf bis zu 6,50 Meter verbreitert werden

Der Ausbau berücksichtigt die hohe Auslastung der Stecke: Eingebunden zwischen dem RuhrtalRadweg in Essen-Steele und dem Radweg Rheinische Bahn in Essen-Schönebeck, der als Radschnellweg RS1 ausgebaut wird, ist die Gruga-Trasse die meistbefahrenste Radwegeverbindung im Essener Stadtgebiet. Mit täglich 2.500 bis 3.000, in Spitzenzeiten an Wochenenden mit bis zu 7.000 Radfahrenden (aktuelle Daten der Zählstelle über den Link in der blauen Box), ist die Strecke sowohl für den Alltags- als auch für den Freizeitradverkehr von großer regionaler Bedeutung. Hinzu kommen zahlreiche zu Fußgänger*innen, die den Weg im Alltag, für sportliche Aktivitäten und zur Erholung nutzen.

Keine durchgängige Beleuchtung geplant

Die zunehmende Beliebtheit der Strecke hat Nutzungskonflikte zur Folge: Bisher ist die Trasse zwischen 2,80 Meter und 3,40 Meter breit. Der insgesamt knapp 5 Kilometer lange Teilabschnitt soll zukünftig auf eine maximale Breite von 6,50 m ausgebaut werden. Die Erweiterung betrifft auch einige Brückenbauwerke. So wird die Brücke Am Glockenberg ersetzt und die Brücke über die Eschenstraße verbreitert. Die ausgebaute Gruga-Trasse soll durch eine taktile Trennlinie in einen Geh- und Radwegebereich unterteilt und die Fahrbahnränder analog zur gesamten Geh- und Radwegetrasse mit reflektierenden Begrenzungsstreifen markiert werden, Eine durchgängige Beleuchtung wird es jedoch aufgrund von Einwänden der Naturschutzbehörde nicht geben. Die Umsetzung der umfangreichen Maßnahme ist – einen Baubeschluss des Rats und einen positiven Förderbescheid vorausgesetzt – ab 2024 in zwei Abschnitten geplant: Zunächst soll ab 2024 der Wegeabschnitt in Essen-Steele bis zum Abzweig Zornige Ameise umgesetzt werden. In 2025 soll dann die Gruga-Trasse vom Abzweig Zornige Ameise bis zur Autobahn A 52 ausgebaut werden. Der Abschnitt "Messeparkplatz / Alfredbrücke ist derzeit aufgrund von parallelen Bauprojekten noch offen, zeitgleich plant der Regionalverband Ruhr (RVR) jedoch den Ausbau des Abschnittes zwischen Gruga und Rheinscher Bahn (RS1) - ein konkreter Baubeginn dafür ist jedoch noch nicht bekannt.

Der Streckenverlauf von West nach Ost (© Stadt Essen)

Blühwiesen, Kleingewässer und ein Auwald entlang der Strecke

Eine große Rolle bei dem Ausbau spielt auch der Naturschutz: Naturschutzfachliche Gutachten wurden beautragt und erstellt, alle Schutzgüter intensiv betrachtet und bewertet. Die jeweilige Breite der Strecke wurde auf Grundlage der Ergebnisse angepasst. Trotz dieser Anpassung ist es unvermeidbar, dass 38 Bäume entnommen werden müssen. Als Ausgleich werden insgesamt 121 Bäume nachgepflanzt, davon 100 Bäume unmittelbar neben der Gruga-Trasse. Zudem werden entlang der Strecke Totholzhaufen, Blühstreifen und Blühwiesen, Schotterflächen und mehrere Kleingewässer angelegt. Die neuen Brücken an der Eschenstraße und Am Glockenberg werden mit separaten Querungshilfen für Kleintiere ausgestattet. Zur Kompensation des Eingriffs soll die Fläche des ehemaligen Campingplatzes an der Zornigen Ameise als Auwald mit verschiedenen Biotopstrukturen entwickelt werden.


https://essen.adfc.de/artikel/zustimmung-im-rat-fuer-ausbau-der-gruga-trasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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