Zweites Ghostbike in Essen aufgestellt

Am 17.05.20 verunglückte in Essen eine Radlerin an der Einmündung Bocholder Straße / Altendorfer Straße tödlich. Eine Woche nach dem tragischen Unglück haben Radfahraktivisten von VeloCityRuhr, ADFC, EFI sowie Critical Mass ein GhostBike aufgestellt.

Große Anteilnahme bei der Aufstellung des Ghostbikes © ADFC Essen / Jörg Brinkmann

Die vollständig in weiß gehaltenen Räder werden seit etlichen Jahren weltweit immer an den Orten aufgestellt, an denen Radfahrer tödlich verunglückt sind. Sie sollen an die Unfallopfer erinnern und mahnen. In Essen handelt es sich nach dem Unfall am Bismarckplatz vor drei Jahren um das zweite GhostBike.

Das im Stadtteil Bochold aufgestellte GhostBike soll an die bei dem Zusammenprall mit dem Auto tödlich verletzte 62-jährige Radlerin, die als Lehrerin am Gymnasium Borbeck tätig gewesen war, erinnern. Überwältigend groß war die Anteilnahme, gut 300 Menschen haben an der Aufstellung teilgenommen. Es war sehr bewegend, wie die vielen Schüler, Eltern und Lehrer, aber auch viele weitere Anwesende das GhostBike mit Blumen und Kerzen geschmückt und mit einer Schweigeminute an die Lehrerin gedacht haben.

Offiziell gilt der Unfallhergang nach wie vor als ungeklärt. Fakt ist, dass die an dem Unfall beteiligte Autofahrerin aus einer sogenannten freigeführten Rechtsabbiege­spur gekommen ist. Derartige Fahrspuren leiten Autofahrer ohne große Behinderun­gen an ampelgesteuerten Kreuzungen und Einmündungen vorbei. Sie sind oftmals vom Kurvenradius so gehalten, dass sie mit nahezu unverminderter Geschwindigkeit befahren werden können. Das mag aus Autofahrersicht dem Verkehrsfluss dienlich sein, birgt aber ein außerordentlich hohes Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer. Auch der Unfall am Bismarckplatz hatte sich in einer solchen Fahrspur ereignet.

Seit vielen Jahren fordert der ADFC einen Rückbau dieser freigeführten Rechtsab­biegespuren, leider bislang von der Stadt ungehört. Stattdessen werden sie immer noch neu eingerichtet, so zum Beispiel am Berthold-Beitz-Boulevard oder an der kürzlich umgebauten Kreuzung Frohnhauser Straße / Hans-Böckler-Straße. Die Rad­fahraktivisten fragen sich, warum ein ungestörter Verkehrsfluss beim Autoverkehr in Essen nach wie vor höher bewertet wird als die Sicherheit für die schwächeren Ver­kehrsteilnehmer. Der ADFC jedenfalls hofft, dass derartige Unfälle wie in der Stadt­mitte oder jetzt in Bochold dazu führen, dass die bislang geübte Praxis aufgegeben und zukünftig solche freigeführten Rechtsabbiegespuren nicht mehr weiter eingerich­tet werden. Ein drittes GhostBike in Essen muss nicht sein.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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