Aktueller Stand zu den Bauarbeiten am Grünzug Zangenstraße

Aktueller Abschnitt zwischen Segerothpark und Berthold-Beitz-Boulevard soll im 1. Halbjahr fertiggestellt werden

Die Arbeiten für die Radwegeverbindung Grünzug Zangenstraße, die zukünftig die Innenstadt mit dem UNESCO-Welterbe Zollverein verbinden soll, gehen weiter: Grün und Gruga startet nun mit den Wegebauarbeiten im ersten Teil des zweiten Bauabschnittes, zwischen Segerothpark und Berthold-Beitz-Boulevard. Dabei wird der gesamte Radweg asphaltiert, um eine ganzjährige Benutzbarkeit sicherzustellen. Während die Wege angelegt werden, gehen die Arbeiten auch im Hintergrund weiter: In einem Stahlwerk wird derzeit der Brückenüberbau gefertigt, der dann schließlich auf die bereits weitgehend fertiggestellten Brückenwiderlager auf der Bottroper Straße gehoben wird.

Im 1. Halbjahr 2023 soll der Radweg und damit dieser Bauabschnitt fertig gestellt sein – inklusive einer neuen Brücke über die Bottroper Straße, die die beiden Teile des Segerothparks querungsfrei miteinander verbindet.

Im Anschluss folgt dann der zweite Bauabschnitt Teil zwei (Süd und Nord), der vom Berthold-Beitz-Boulevard, über den Zugang Zangenstraße, bis zur Hövelstraße führen soll. Darüber hinaus soll der Radweg zukünftig in einem dritten Bauabschnitt weiter von der Hövelstraße, über den Bahnhof Altenessen bis zum Helenendamm führen.

Weitere Erhöhung der Baukosten

Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat in seiner letzten Sitzung am 6. September die Erhöhung der Kosten für den ersten Teil des zweiten Bauabschnittes empfohlen. Ursprünglich sollte der Bau des ersten Teils des zweiten Bauabschnitts 1,9 Millionen Euro kosten. Die Konjunktur im Bauwesen und die damit verbundene erhöhte Auslastung der Firmen hatten bereits in 2021 zu gestiegenen Bau- und Planungskosten geführt, so dass der Rat der Stadt Essen für diesen Bauabschnitt eine erste Kostenerhöhung von 400.000 Euro im September 2021 beschloss. Seit dem Krieg in der Ukraine sind weltweit deutlich steigende Material- und Kraftstoffpreise zu verzeichnen, die sich weiter kostensteigernd auswirken. Hinzu kamen Punkte wie Entsorgungskosten für nicht tragfähigen und belasteten Boden, Abbruch und Entsorgung von vorher nicht bekannten Bauwerksresten im Untergrund sowie eine Verlängerung des Brückenbauwerks, um keine Gastrassen verlegen zu müssen.

Das sorgt für eine weitere Baukostenerhöhung im ersten Teil des zweiten Bauabschnitts in Höhe von 570.000 Euro. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich Ende September über die überplanmäßige Mittelbereitstellung entscheiden.

Zwar handelt es sich bei der Maßnahme Grünzug Zangenstraße um eine Maßnahme im Rahmen des gesamtstädtischen Programmes "Starke Quartiere, starke Menschen" (SQSM), welche gemäß des vorliegenden Förderbescheid zu 100 Prozent aus Fördermitteln finanziert wird. Da die Fördersumme des Landes für die SQSM-Maßnahmen der Stadt Essen insgesamt aber gedeckelt ist und sich innerhalb der anderen SQSM-Maßnahmen keine Minderaufwendungen ergeben, kann die Fördersumme in diesem Fall nicht erhöht werden. Die über die ursprünglich geplanten 1,9 Millionen Euro erforderlichen Mittel sollen über den städtischen Haushalt finanziert werden.

Zum Hintergrund

Das Konzept des Grünzugs Zangenstraße sieht die Entwicklung einer innerstädtischen Grünverbindung auf einer ehemaligen Bahnfläche von der Innenstadt Essens mit dem Anschluss an den Radschnellweg 1 (RS 1) im Süden, über den Ökopark Segeroth, bis zum Bahnhof Essen-Altenessen im Norden vor. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt dabei in mehreren Bauabschnitten:

  • 1. Bauabschnitt: Abzweig Rheinische Bahn bis Anschluss Bottroper Straße
  • 2. Bauabschnitt:

                        Teil 1: Bottroper Straße bis Anschluss Berthold-Beitz-Boulevard

                        Teil 2 Süd: Berthold-Beitz-Boulevard bis Zugang Zangenstraße

                        Teil 2 Nord: Zugang Zangenstraße bis Hövelstraße

  • 3. Bauabschnitt: Hövelstraße bis Helenendamm

Bereits im Herbst 2018 wurde der erste Streckenabschnitt des Grünzugs Zangenstraße eingeweiht, der vom Abzweig Rheinische Bahn bis zum Segerothpark führt. Hier wurden Mittel der Städtebauförderung in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten von 1,2 Millionen Euro eingesetzt.


https://essen.adfc.de/neuigkeit/aktueller-stand-zu-den-bauarbeiten-am-gruenzug-zangenstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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