Ausschuss spricht sich für neuen Rad- und Fußgängerweg Holthuser Tal aus

Zur Schließung der Wegnetzlücke im Ruhrtal ist geplant, zwischen der Straße Holthuser Tal und Kampmannbrücke einen neuen Rad- und Gehweg zu bauen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat sich heute für den Bau ausgesprochen.

Geplante Wegeverbindung © Stadt Essen

Die Pläne sehen vor, dass die neue Wegverbindung am östlichen Ruhrufer entlang der Bahntrasse der S9 verläuft und auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern eine asphaltiere Strecke entsteht. Mit dieser Maßnahme wird somit eine Entlastung für das Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue geschaffen, da der künftige neue Weg eine schnellere und komfortablere Fortbewegungsmöglichkeit bietet, als der derzeit vorhandene Weg auf der Westseite der Ruhr.

Größtenteils wird die neue Verbindung eine Breite von drei Metern aufweisen, lediglich auf Höhe des Kanuklub-Gebäudes am Bahnübergang Holthuser Tal sowie unterhalb der A44-Brücke kann der Weg aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur mit einer Breite von zweieinhalb Metern umgesetzt werden. Zur Absicherung vor dem Gleisbett wird entlang der gesamten Strecke des neuen Weges ein Zaun aufgestellt. Der Baustart für den neuen Geh- und Radweg ist im Herbst dieses Jahres geplant, die Eröffnung im Herbst 2022 vorgesehen. Die Entscheidung über den Baubeschluss fällt am morgigen Mittwoch (13.01.) im Hauptausschuss.

Die Kosten der Maßnahme, inklusive eines bereits getätigten Grunderwerbs von der Deutsche Bahn AG, belaufen sich auf insgesamt 1,4 Millionen Euro, wobei Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt wurden. Der Fördergeber hat die Bezuschussung bereits in Aussicht gestellt hat. Danach beträgt die Förderung insgesamt 75 Prozent der Gesamtkosten.

https://essen.adfc.de/neuigkeit/ausschuss-spricht-sich-fuer-neuen-rad-und-fussgaengerweg-holthuser-tal-aus

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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