Be-MoVe: Fahrradplattformen entwickeln sich zu Mobilpunkten

 

Mehr Möglichkeiten, flexibel und umweltschonend unterwegs zu sein

 

Fahrradplattform in der Gemarkenstraße © Ruhrbahn

Die zum Test Ende Oktober 2022 aufgestellten Fahrradplattformen in Holsterhausen und in der Innenstadt sollen sich zu sogenannten Mobilpunkten entwickeln. Vorbehaltlich der Zustimmung von Bezirksvertretung I, III und dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität können damit an der Keplerstraße, Menzelstraße, Böcklinstraße und Gemarkenstraße in Holsterhausen und der Rottstraße in der Innenstadt nicht nur Fahrräder abgestellt werden, sondern auch andere Mobil-Angebote genutzt werden. In Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn, metropolradruhr und Tier gibt es an den Plattformen auch regelmäßig Leihräder und E-Scooter. Zusätzlich werden an einzelnen Stationen (zunächst Gemarkenstraße 136 / Menzelstraße) auch Carsharing-Fahrzeuge von Stadtmobil zur Verfügung stehen. Die Angebote werden im Moment sukzessive eingerichtet und die Standorte von der Ruhrbahn mit Schildern als Mobilpunkte gekennzeichnet.

Durch die neuen Mobilpunkte gibt es für die Anwohner*innen noch mehr Sharing-Angebote und Fahrradabstellanlagen in ihrem Stadtteil. Die Nutzung eines Fahrrads oder eines anderen umweltbewussten Fortbewegungsmittels soll damit noch leichter werden. Die Mobilpunkte sind eine wohnortnahe Ergänzung zu den bereits vorhandenen Mobilstationen der Ruhrbahn, die an ÖPNV-Haltestellen angelegt sind, und kombinieren Fahrradparken und Sharing-Angebote je nach Bedarf vor Ort.

Solche Konzepte werden bereits seit einiger Zeit auch in anderen Großstädten erfolgreich umgesetzt, beispielsweise in Bremen und Hamburg.

An den oben genannten Standorten in Holsterhausen und der Innenstadt werden die Plattformen vorerst noch bis August stehen. Werden die Standorte gut angenommen, sollen diese durch fest eingebaute Fahrradbügel beziehungsweise durch dauerhafte Mobilpunkte ersetzt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Interessierte unter www.essen.de/Be-MoVe.

Zum Hintergrund

Die Fahrradplattformen stehen an Orten, die zuvor als normale Parkplätze genutzt wurden. Das an die Grüne Hauptstadt Agentur angebundene Projekt „Be-MoVe“ und die Ruhrbahn wollen durch die Erprobung Erkenntnisse für ein Konzept gewinnen, wie Mobilpunkte im gesamten Stadtgebiet als Ergänzung zu den großen Mobilstationen der Ruhrbahn entstehen können. Die Mobilpunkte leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und sollen helfen, die städtischen Mobilitätsziele ("4 x 25 Prozent Modal Split") zu erreichen. Zusätzlich wird die Erprobung durch das Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen evaluiert. Je nach Ergebnis der Evaluation soll dann ein Standortkonzept zur Verstetigung erarbeitet werden.

 


https://essen.adfc.de/neuigkeit/be-move-fahrradplattformen-entwickeln-sich-zu-mobilpunkten

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt