Digitale Fahrradboxen – jetzt auch am Bahnhof Altenessen und am Bahnhof Süd

Die Bahnhöfe Altenessen und Süd haben es jetzt auch Fahrradboxen von DeinRadschloss. In den Boxen können Fahrräder sicher abgestellt und aufbewahrt werden. Sie können online gebucht und mit Chipkarte oder PIN-Code geöffnet und geschlossen werden.

Am Bahnhof Essen Süd stehen ab sofort digitale Fahrradboxen zur Verfügung. © Corinna Wilmers, Stadt Essen

Fahrräder in Radboxen sicher abstellen – geschützt vor Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüssen – das war bisher schon an am Bahnhof Altenessen und am Bahnhof Süd möglich. Die bestehenden Fahrradgaragen (fünf am Bahnhof Altenessen, sechs am Bahnhof Süd) wurden nun mit dem modernen digitalen Buchungs- und Schließsystem von DeinRadschloss ausgestattet.

Mit DeinRadschloss kann man ohne großen Aufwand online einen Stellplatz für sein Fahrrad über die ZÄPP-App der Ruhrbahn oder über www.dein-radschloss.de buchen. Hierfür stehen Radfahrenden nach einer kurzen Registrierung Fahrradboxen an acht verschiedenen Standorten in Essen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt unkompliziert mit der Abo-Chipkarte des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), mit einer speziellen DeinRadschloss-Chipkarte oder mit einem vierstelligen PIN-Code – ganz ohne Schlüsselübergabe.

Im Stadtgebiet von Essen gibt es nunmehr 61 digitale Fahrradboxen. Diese verteilen sich wie folgt auf bisher acht Standorte:

  • Bahnhof Altenessen: 5 Boxen
  • Bahnhof Borbeck: 10 Boxen
  • Gemarkenplatz: 5 Boxen
  • Karlsplatz: 10 Boxen
  • Bahnhof Steele: 8 Boxen
  • Bahnhof Essen Süd: 6 Boxen
  • Bahnhof Werden: 11 Boxen
  • Bahnhof Essen West: 6 Boxen

Die digitalen Fahrradboxen können für eine längere Zeit gemietet, aber auch spontan von Kurzzeitparker*innen genutzt werden. Ein Hinweis auf den Boxen zeigt an, ob sie frei oder besetzt sind.

Die Miete für eine Fahrradbox variiert je nach Mietdauer.

  • 1 Tag kostet 1 Euro
  • 1 Woche kostet 5,00 Euro
  • 1 Monat kostet 15,00 Euro
  • 1 Jahr kostet 90,00 Euro

Zum Hintergrund

Um die Luftqualität zu verbessern und die Lärmemissionen des Verkehrs zu reduzieren, fördert die Stadt Essen den Radverkehr. Ziel ist ein höherer Anteil des Umweltverbundes am Modal-Split. Dieses Ziel wurde vom Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 25. September 2019 als eine der strategischen Leitlinien für die Mobilität 2035 in Essen beschlossen. Zur Realisierung dieses Ziels sollen auch intermodale Verkehre erleichtert werden. An Bahnhöfen, Verkehrsknotenpunkten und Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) soll daher der Umstieg vom Rad auf den Nahverkehr durch sichere und saubere Radabstellmöglichkeiten unterstützt werden.

Zusätzlich zu den jetzt vorhandenen sollen im kommenden Jahr weitere 270 Fahrradboxen an 34 Standorten angeboten werden.


https://essen.adfc.de/neuigkeit/digitale-fahrradboxen-jetzt-auch-am-bahnhof-altenessen-und-am-bahnhof-sued

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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