[Essener Lastenrad] Bald E-Rikscha im Fachgeschäft für Stadtwandel Essen

Das Fachgeschäft für Stadtwandel bekommt im Frühjahr eine E-Rikscha, die dann von eingewiesenen Pilot*innen über "Essener Lastenrad" ausgeliehen und gefahren werden darf.

Van Raam Modell „Chat" © Van Raam

Das Fachgeschäft für Stadtwandel bekommt im Frühjahr eine E-Rikscha, die dann von eingewiesenen Pilot*innen gefahren werden darf. Die Fahrzeugeinweisung findet in der Regel am zweiten und vierten Samstags (⇒Kalender) bei gutem Wetter statt, wenn im Fachgeschäft für Stadtwandel (Gemarkenstraße 72 in E- Holsterhausen) die ⇒ Offene Selbsthilfefahrradwerkstatt“ geöffnet ist.

Verliehen wird die E-Rikscha nur an volljährige eingewiesene Nutzer, die sorgsam und verantwortungsvoll mit dem teuren Fahrzeug umgehen. Egal ob es der Ausflug mit Oma ist, als Hochzeitskutsche oder ein Geburtstagsausflug zum See: Wir freuen uns über Eure Anfrage!

Van Raam Modell „Chat" © Van Raam

Unsere E-Rikscha ist ein:

Van Raam Modell „Chat

  • dreispuriges Pedelec: Rechtlich handelt es sich um Fahrrad mit elektrischer Unterstützung
  • wird mit dem E-Motor bis max. 25 km/h unterstützt
  • darf führerscheinfrei gefahren werden
  • hat eine durchschnittliche Reichweite von ca. 40 km
  • Die/der Pilot*innen darf max. 120 kg wiegen
  • die zwei angeschnallten Mitfahrer*innen dürfen zusammen max. 200 kg wiegen
  • hat eine Bergschaltung für die Essener Hügel und hydraulische Scheibenbremsen
  • Ist StVO-Konform mit Licht und Klingel ausgestattet
  • Hat Stockhalter, Taschen und Schloss

 

Technik der E-Rikscha und Buchung:

Achtung: Die Buchung und der Kalender der Rikscha sind nur für registrierte und eingewiesene Pilot*innen auf Essener-Lastenrad.de möglich: (Coming soon!)

 

Fahren oder sich Fahren lassen!?!

Die verpflichtende Einweisung umfasst:

  • Fahrtraining für die Pilot*innen
  • Mitfahrerfahrung – Wie fühlt sich das an?
  • Umgang und Hinweise für die Mitfahrer*innen
  • Kenntnisse des Fahrzeuges
  • Fragen zum Ausleihe über das Portal  ⇒www.essener-lastenrad.de
  • „Signal“- Messengergruppe zur gegenseitigen Unterstützung der Pilot*innen
  • Spendensammlung für den Betrieb

Regeln und Voraussetzungen für Pilot*innen:

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Grundsätzliche gesundheitliche Fähigkeit die E-Rikscha zu fahren
  • Kein Alkoholkonsum bei Ausfahrten
  • Private Haftpflichtversicherung wird benötigt, da wir rechtlich zwar das Fahrzeug versichern können, aber nicht die Pilot*innen
  • WICHTIG: Fahrgäste sind immer anzuschnallen!
  • Die Ausfahrten erfolgen auf eigenes Risiko!

Zeit und Lust anderen Menschen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern?

Interessierte Unterstützer, Pilot*innen, Helfer und Fahrgäste können sich unverbindlich registrieren: ⇒ Anmeldeformular der IfN e.V.

Und was ist mit Geld?

Die Rikscha ist als Fahrzeug gegen Unfälle und  Diebstahl versichert (dies kostet ca. 400€/Jahr) und benötigt für den Unterhalt Spenden. Spenden können z.B. transparent über die Plattform wirwunder.de der Sparkasse getätigt werden.

  • Betterplace und Wirwunder: ⇒Sparkasse Essen mit wirwunder.de
  • Paypal: Einzel- oder Dauerspende – Coming Soon!
  • Spendenkonto der gemeinnützigen IfN e.V: GLS Bank | IBAN: IBAN DE19 4306 0967 1033 9809 00 BIC: GENODEM1GLS

Ein vandalismussicherer ebenerdiger Stellplatz in einer Garage ist wichtig, aber der kostet in der Regel ebenfalls Geld. Wir freuen uns also über jede kleine und große Unterstützung, die den Betrieb in den kommenden Jahren absichert.

Eine Spendenbescheinigung über die Gemeinnützigkeit kann durch die IfN e.V. auf Wunsch ausgestellt werden oder erfolgt automatisiert über Wirwunder.de Für Spenden von weniger als 300€ reicht in der Steuererklärung der Kontoauszug.

 

Ein besonderes DANKESCHÖN geht an:

Besonderer Dank geht hier an die finanzielle Unterstützung der Mittelgeber und Plattformen die das Rikschaprojekt den Menschen zur Verfügung stellen und über die wir auch Spenden sammeln:


https://essen.adfc.de/neuigkeit/essener-lastenrad-bald-e-rikscha-im-fachgeschaeft-fuer-stadtwandel-essen

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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