Essener Polizei steigt auf's Rad

"Abschiedsgeschenk" des scheidenden Polizeipräsidenten

 

Es gibt einige Dinge, die sich ADFC und EFI auf ihre Fahnen schreiben können. Die neuen Fahrradpolizisten gehören in jedem Fall dazu.

Foto der Polizisten der Fahrradstaffel in Uniform © Jörg Brinkmann

Auf Initiative von EFI-Sprecher und Bürgermeister Rolf Fliß stattete Polizeipräsident Herbert Schenkelberg zusammen mit dem Leiter des Verkehrsdezernats, Polizeihauptkommissar Heinz Wodara, den Fahrradverbänden einen Besuch ab. Die während dieses Gespräches erneuerte Forderung von ADFC und EFI bezüglich des Einsatzes von Polizeistreifen auf Rädern wurde von beiden zunächst überaus verhalten aufgenommen. Als dann wenige Tage nach dem Treffen Bürgermeister und Polizeipräsident gemeinsam eine Erkundungs-Radtour durch Essen unternahmen, kam das Thema abermals aufs Tableau.

In den darauffolgenden Monaten wurden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit dann doch die Weichen für die Einrichtung einer Fahrradstaffel gestellt. Anfang April schließlich konnte Polizeipräsident Herbert Schenkelberg diese der Presse präsentieren. Dass es sich dabei fast schon um ein "Abschiedsgeschenk" des zu diesem Zeitpunkt bereits nach Düsseldorf abberufenen Schenkelberg handeln würde, war wohl reiner Zufall. Wobei es in seinem zukünftigen Tätigkeitsbereich bereits seit einigen Jahren Polizeistreifen auf Fahrrädern gibt.

Sechs gut trainierte Beamte und Beamtinnen treten ab sofort am Baldeneysee, auf den Fahrradtrassen, in Fußgängerzonen, in Parks und auch auf Friedhöfen in die Pedale. Man will ein Gefühl von Sicherheit auch in den Bereichen vermitteln, wo man bislang nicht so präsent war.

Eigentlich ist die Fahrradstaffel bei ihren Einsätzen uniformiert, kann aber auch in Zivil unterwegs sein. Da heißt es für bestimmte Radlergruppen sich gut zu überlegen, wann man beispielsweise über eine rote Ampel fährt oder durch die Fußgängerzone heizt. Wie bereits erwähnt sind die Fahrradpolizisten gut in Form. Dass diese auch gegen falsch parkende Autos auf Radwegen vorgehen, dürfte selbstverständlich sein.

Sechs geländegängige Räder mit einer für die Einsätze zugeschnittenen Ausrüstung hat die Essener Polizei angeschafft. Insgesamt setzt sich die Fahrradstaffel aus 18 Beamten zusammen, die alle der Einsatzhundertschaft angehören. Eine Fahrradstreife besteht dabei immer aus zwei Beamten. Bei der Einrichtung der Fahrradstaffel hatten sich übrigens noch viel mehr Freiwillige gemeldet, so dass gelost werden musste!

EFI-Sprecher Rolf Fliß jedenfalls dankte dem scheidenden Polizeipräsidenten Schenkelberg dafür, dass es nach jahrelangem Bohren der Fahrradverbände nun endlich mit den Fahrradstaffeln geklappt hat und wünschte den neuen Fahrradpolizisten "Pedal- und Rahmenbruch und allzeit gute Fahrt".

Die neuen Essener Fahrradpolzisten sollen neben ihrer Kontrollfunktion natürlich auch Hilfestellungen geben können, z.B. um Radlern Unterstützung bei der Wegefindung zu bieten. Hier kommt der nagelneue Fahrradstadtplan der Stadt Essen ins Spiel. Gesagt, getan -- auf Initiative von Bürgermeister Rolf Fliß wurde Mitte Mai jedem Fahrradpolizisten ein Exemplar überreicht.

Neue Polizeipräsidentin

Neue Polizeipräsidentin in Essen und damit Nachfolgerin von Herbert Schenkelberg wird Stefania Fischer-Weinsziehr aus Münster. Dort war sie bislang bei der Bezirksregierung als Juristin tätig und hat, so jedenfalls war es in der NRZ vom 29. April zu lesen, ihr Büro immer mit dem Fahrrad erreicht. ADFC und EFI sind gespannt, ob sie das in Essen auch so handhabt.

Jörg Brinkmann


https://essen.adfc.de/neuigkeit/essener-polizei-steigt-aufs-rad

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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