Fahrradfreundlicher Arbeitgeber: Stadt Essen vom ADFC mit Gold ausgezeichnet

Am heutigen Mittwoch (09.02.) hat die Stadt Essen die Auszeichnung mit dem begehrten Siegel "Gold" erhalten. Nach der Zertifizierung mit "Silber" im Jahr 2019 erreicht die Stadt damit jetzt die höchste Auszeichnung.

Oberbürgermeister Thomas Kufen nimmt das goldene Zertifikat "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" des ADFC entgegen © Stadt Essen / Mirela Hadzic

Am heutigen Mittwoch (09.02.) hat die Stadt Essen diese Auszeichnung mit dem begehrten Siegel "Gold" erhalten. Nach der Zertifizierung mit "Silber" im Jahr 2019 erreicht die Stadt damit jetzt die höchste Auszeichnung. Oberbürgermeister Thomas Kufen nahm die Zertifizierungsurkunde vor dem Essener Rathaus entgegen.

Die Stadt Essen konnte bei der Zertifizierung hervorragend punkten und so als vierter Arbeitgeber in Essen die Gold-Auszeichnung erreichen. Von den insgesamt bundesweit 184 ausgezeichneten Betrieben, stammen 51 aus NRW und 18 aus Essen. Die Ruhrgebietsmetropole bildet damit den Schwerpunkt der Zertifizierungen in Deutschland. "Die Stadt Essen unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Fahrrad für ihren Arbeitsweg nutzen, mit vielen verschiedenen Maßnahmen", so Sara Tsudome, Projektleiterin beim ADFC-Bundesverband zur Urteilsbegründung: "Das bringt viele Vorteile: Der Arbeitgeber kann so beim betrieblichen Gesundheits-, Umwelt- und Mobilitätsmanagement punkten.

Im Detail ruft die Stadt Essen beispielsweise die eigenen Mitarbeiter*innen mit der alljährlichen Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" dazu auf, den Weg ins Büro mit dem Fahrrad zurückzulegen. Hiermit soll neben dem Beitrag zum Umweltschutz auch ein Teil zur betrieblichen Gesundheitsförderung geleistet werden. Bereits seit 2012 verfolgt die Verwaltung zudem mit der Kampagne "STADTRADELN" das Ziel, ein Zeichen für mehr Radförderung zu setzen und auch den Spaß beim Fahrradfahren zu vermitteln. Um die nachhaltige Mobilität in der Stadtverwaltung Essen sowie im gesamten Stadtgebiet über diese Aktionen hinaus zu fördern, bietet die Stadt Essen den Mitarbeiter*innen seit 2017 mit der Gewährung eines zinslosen Arbeitgeberdarlehens eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Fahrrads bzw. eines Pedelecs an.

"Die Stadt Essen geht als fahrradfreundlicher Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran“, so Oberbürgermeister Thomas Kufen. Neben der Silber-Auszeichnung vor drei Jahren und der nun erhaltenen höchsten Dekorierung hat mit der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH zuletzt auch eine städtische Gesellschaft im vergangenen Jahr die Gold-Auszeichnung als fahrradfreundlicher Arbeitgeber erhalten. Diesen Fortschritt lobt das Stadtoberhaupt: „Diese Entwicklung freut mich besonders und ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir in unserem Bestreben, die betriebliche Mobilität in Essen ressourcenschonend und umweltgerecht zu gestalten, auf dem richtigen Weg sind."


Wie fahrradfreundlich ist Ihr Unternehmen?

Der erste Schritt zur Zertifizierung. Schnüren Sie sich Ihr eigenes Paket an fahrradfreundlichen Maßnahmen und überprüfen Sie online, wie fahrradfreundlich Ihr Unternehmen wirklich ist. Würde Ihr Betrieb genügend Punkte bekommen, um die Zertifizierung zu schaffen?

Testen Sie sich selbst
https://essen.adfc.de/neuigkeit/fahrradfreundlicher-arbeitgeber-stadt-essen-vom-adfc-mit-gold-ausgezeichnet

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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