Förderprogramm für Lastenräder: Anpassung der Förderrichtline
Die Förderung der Stadt Essen für die Anschaffung von neuen Lastenräder läuft auch im Jahr 2023 weiter.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat in seiner heutigen (07.03.) Sitzung die neue Förderrichtline empfohlen. Ergänzend wurde sich für die Konzepterstellung zur Einführung eines Lastenradverleihsystems ausgesprochen.
Die Gesamthöhe der Fördersumme wird für das Jahr 2023 auf 100.000 Euro angehoben. Gefördert wird weiterhin die Anschaffung werksneuer Fahrräder, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Vorgesehen ist eine Förderquote von maximal 20 Prozent des Anschaffungspreises. Die Höchstgrenze wird aufgrund von allgemein gestiegenen Preisen für Lastenräder auf 800 Euro je Lastenrad angehoben.
Aufgrund der generell hohen Investitionskosten für ein Lastenrad sollen auch Fahrradanhänger mit einer Förderquote von 20 Prozent und einer Höchstgrenze von 200 Euro gefördert werden. Dies soll die Mitnahme von Kindern und/oder Gütern auch bei geringerem Investitionsbudget ermöglichen und die Zielgruppe der Antragstellenden erweitern. Mit Anpassungen folgt die Stadt Essen dem Vorbild von Förderprogrammen aus benachbarten Kommunen.
Sofern der Rat der Stadt Essen der entsprechenden Förderrichtlinie (siehe rechts) in seiner Sitzung am 22. März zustimmt, tritt die Richtline mit diesem Beschluss in Kraft.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Interessierte unter www.essen.de/lastenrad.
Einführung eines Lastenradverleihsystems
Ergänzend hat sich der Ausschuss für die Erarbeitung eines Konzeptes für ein Lastenradverleihsystem ausgesprochen. Das Angebot soll als Ergänzung zur Förderung der Anschaffung von Lastenrädern dienen und sich an Personen richten, die die Förderung nicht in Anspruch nehmen oder beispielsweise nicht über die nötigen Unterstellmöglichkeiten verfügen. Angestrebt wird die Einrichtung eines Verleihs in Zusammenarbeit mit Anbieter*innen, die über Erfahrung in benachbarten Städten verfügen. Die Verwaltung soll als nächsten Schritt zur Einrichtung des Verleihsystem, inklusive der Klärung relevanter Fragen wie beispielsweise die genaue Anzahl und Auswahl der Stationen und Räder, ein entsprechendes Konzept vorlegen.