Förderprogramm für Lastenräder: Anpassung der Förderrichtline

Die Förderung der Stadt Essen für die Anschaffung von neuen Lastenräder läuft auch im Jahr 2023 weiter.

Lastenrad © Daniel Wimmer-Seese, Stadt Essen

Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat in seiner heutigen (07.03.) Sitzung die neue Förderrichtline empfohlen. Ergänzend wurde sich für die Konzepterstellung zur Einführung eines Lastenradverleihsystems ausgesprochen.

Die Gesamthöhe der Fördersumme wird für das Jahr 2023 auf 100.000 Euro angehoben. Gefördert wird weiterhin die Anschaffung werksneuer Fahrräder, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Vorgesehen ist eine Förderquote von maximal 20 Prozent des Anschaffungspreises. Die Höchstgrenze wird aufgrund von allgemein gestiegenen Preisen für Lastenräder auf 800 Euro je Lastenrad angehoben.

Aufgrund der generell hohen Investitionskosten für ein Lastenrad sollen auch Fahrradanhänger mit einer Förderquote von 20 Prozent und einer Höchstgrenze von 200 Euro gefördert werden. Dies soll die Mitnahme von Kindern und/oder Gütern auch bei geringerem Investitionsbudget ermöglichen und die Zielgruppe der Antragstellenden erweitern. Mit Anpassungen folgt die Stadt Essen dem Vorbild von Förderprogrammen aus benachbarten Kommunen.

Sofern der Rat der Stadt Essen der entsprechenden Förderrichtlinie (siehe rechts) in seiner Sitzung am 22. März zustimmt, tritt die Richtline mit diesem Beschluss in Kraft.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Interessierte unter www.essen.de/lastenrad.

Einführung eines Lastenradverleihsystems

Ergänzend hat sich der Ausschuss für die Erarbeitung eines Konzeptes für ein Lastenradverleihsystem ausgesprochen. Das Angebot soll als Ergänzung zur Förderung der Anschaffung von Lastenrädern dienen und sich an Personen richten, die die Förderung nicht in Anspruch nehmen oder beispielsweise nicht über die nötigen Unterstellmöglichkeiten verfügen. Angestrebt wird die Einrichtung eines Verleihs in Zusammenarbeit mit Anbieter*innen, die über Erfahrung in benachbarten Städten verfügen. Die Verwaltung soll als nächsten Schritt zur Einrichtung des Verleihsystem, inklusive der Klärung relevanter Fragen wie beispielsweise die genaue Anzahl und Auswahl der Stationen und Räder, ein entsprechendes Konzept vorlegen.

https://essen.adfc.de/neuigkeit/foerderprogramm-fuer-lastenraeder-anpassung-der-foerderrichtline

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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