Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Essen e. V.

Förderprogramm für Lastenräder startet am 1. Mai

Ab 1. Mai startet in Essen das Förderprogramm für Lastenräder. Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Lastenräder. Der Rat der Stadt Essen stimmte heute (30.03.) für die Umsetzung des Programms, welches sich an Privatpersonen richtet.

Lastenrad vom Typ Muli © Daniel Wimmer-Seese, Stadt Essen

Nachdem sich bereits der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität mit einer Empfehlung für das Förderprogramm ausgespochen hatten, wurde dieses in der Ratssitzung am 30. März auch beschlossen. Wir hatten noch auf kurzfristige Verbesserungen gehofft, es bleibt jedoch bei einem Fördertopf in Höhe von 50.000,- EUR und einer Förderquote von maximal 20 % des Anschaffungspreises bzw. einer Höchstgrenze von 500,- Euro je Lastenrad. Lediglich die Frist für den Verwendungsnachweis wurde von 16 auf 20 Wochen erhöht. 

Ab 1. Mai sollen Bürger*innen online über das Serviceportal der Stadt Essen die Förderung beantragen können.


Originalmeldung der Stadt Essen

Ab 1. Mai startet in Essen das Förderprogramm für Lastenräder. Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Fahrräder, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Der Rat der Stadt Essen stimmte heute (30.03.) für die Umsetzung des Programms, welches sich an Privatpersonen richtet.

Gemäß der Förderrichtlinien (siehe rechts) gibt es bestimmte Voraussetzungen, die die förderfähigen Lastenräder erfüllen müssen. So müssen diese über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind, und eine Nutzlast, also zulässiges Gesamtgewicht minus Eigengewicht des Fahrzeugs, von mindestens 150 Kilogramm aufweisen. Alternativ können sie auch über ein Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter verfügen. Weitere Details können der Förderrichtlinie (siehe rechts) entnommen werden. In der Version der Förderrichtlinien im Ratsinformationssystem wird eine Frist von 16 Wochen genannt, in der nach Bekanntgabe der Förderzusage ein Kaufnachweis bei der Stadt Essen eingereicht werden muss. Diese Frist wurde erweitert: Bürger*innen haben demnach 20 Woche die Möglichkeit diesen Nachweis zu erbringen.

Vorgesehen ist eine Förderquote von maximal 20 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von 500 Euro je Lastenrad. Die Förderung ist auf die Gesamthöhe von 50.000 Euro pro Jahr beschränkt.

Ab 1. Mai können sich Bürger*innen online über das Serviceportal der Stadt Essen um eine Förderung bemühen.

https://essen.adfc.de/neuigkeit/foerderprogramm-fuer-lastenraeder-startet-am-1-mai

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