Große Mehrheit im Stadtrat beschließt Umsetzung des RadEntscheid Essen

Es ist geschafft! Am 26. August 2020 wurde das Bürger*innenbegehren RadEntscheid Essen im Stadtrat beschlossen.

In den nächsten 9 Jahren soll lückenloses Radwegenetz von hoher Qualität entstehen.

Danke für 23.693 +x Unterschriften © Foto: René Gorny

Der Ratsbeschluss wurde von CDU, SPD, Grünen, Linken, Tierschutzpartei und Sozial-Liberalem Bündnis gefasst, gegen die Stimmen von Essener- Bürger Bündnis (EBB) und FDP. Nach fast einem Jahr ehrenamtlicher Arbeit mit über 200 Aktiven ist damit das erste Ziel des RadEntscheid Essen erreicht. “Wir sind überglücklich”, verkünden die Aktiven auf ihren Social-Media-Kanälen. Nachdem ab 14 Uhr die Ratsfrauen und -herren draußen mit einem Spalier aus Fahrrädern an die Wichtigkeit des TOP 13 erinnert wurden, ging es drinnen in der Gruga-Halle “zur Sache”.

Die Vertretungsberechtigten des RadEntscheids Klara van Eickels, Jonathan Knaup und Dr. Björn Ahaus stellten zu Beginn des vorgezogenen Tagesordnungspunkts “Beitritt zum Bürgerbegehren RadEntscheid” in einer Rede die Motivation, aber auch die Wünsche und Forderungen des Bürger*innenbegehrens für den schnellen Beginn der Umsetzung des Ratsbeschlusses dar. Klara van Eickels rief dem Stadtrat zu: “Machen Sie Essen zur Fahrradstadt! Geben Sie Ihre Stimme für bessere Radwege in Essen!” Nach den Redebeiträgen der Fraktionen mit viel Zustimmung und Lob für die ehrenamtlichen Initiator*innen des Bürger*innenbegehrens wurde abgestimmt. Formal gesehen tritt der Rat dem Bürger*innenbegehren nicht bei, da die Unterschriften noch nicht geprüft sind, sondern übernimmt die Forderungen in einem eigenen parteiübergreifenden Antrag eins zu eins im Wortlaut. Seit Mittwoch 18:30 Uhr ist der RadEntscheid – zwei Tage nach der öffentlichen Übergabe der 23.693 gesammelten Stimmen an die Stadtverwaltung – beschlossene Sache.

Dieser Beschluss des Stadtrates ist ein Meilenstein für die Mobilitätswende in Essen. Mit dem Ratsbeschluss hat der Stadtrat das Apollo-Projekt für den Radverkehr in Essen beschlossen – nun kommt es auf eine schnelle und konsequente Umsetzung an.

so Dr. Björn Ahaus, Vertretungsberechtigter des RadEntscheid Essen.

Der beschlossene Antrag ist deckungsgleich mit den Forderungen der sieben Ziele des RadEntscheids und beinhaltet auch den Grundsatz, diese Maßnahmen nicht zu Lasten des Fußverkehrs, sondern durch eine Neuordnung des heute vom Pkw-Verkehr beanspruchten öffentlichen Raums umzusetzen sind. Eine Umverteilung der öffentlichen Flächen sei nach sechs Jahrzehnten der autozentrierten Stadtentwicklung nun dringend an der Zeit, so Jonathan Knaup. Der Antrag wurde konkretisiert und die Stadtverwaltung beauftragt, im ersten Quartal 2021 ein Bündel von ersten, schnell umzusetzenden Maßnahmen vorzulegen. Die dafür notwendigen überplanmäßigen Personalstellen sollen kurzfristig bereitgestellt werden.


https://essen.adfc.de/neuigkeit/grosse-mehrheit-im-stadtrat-beschliesst-umsetzung-des-radentscheid-essen

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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