Grünpfeil für das Rechtsabbiegen von Radfahrenden bei Rot

Ausschuss sprach sich heute dafür aus, dass diese neue Beschilderung auch in Essen umgesetzt werden soll. Sie ermöglicht es künftig, von einem Schutz-, Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg trotz Rotsignals rechts abbiegen zu dürfen.

Verkehrszeichen 721 - Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr

Im Jahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Pilotversuch initiiert, um eine Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen - ausschließlich für den Radverkehr - an Ampelkreuzungen zu untersuchen. Die daraus resultierenden Erfahrungen und Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass das neue Verkehrszeichen 721 in die StVO-Novelle 2020 aufgenommen wurde.

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sprach sich heute (22.04.) dafür aus, dass diese neue Beschilderung auch in Essen umgesetzt werden soll. Sie ermöglicht es Radfahrer*innen künftig, von einem Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg trotz Rotsignals rechts abbiegen zu dürfen.

Für die nun anstehende Umsetzung hat die Stadtverwaltung zunächst alle Ampelkreuzungen des Radhauptrouten- sowie Ergänzungsnetzes geprüft. Gemäß den Kriterien des Erlasses des Ministeriums für Verkehr NRW zur StVO-Novelle sowie weiterer, zuvor definierter Kriterien wurden insgesamt 16 Kreuzungen ausgewählt, an denen die neue Beschilderung künftig zum Einsatz kommen soll.

Beispielsweise soll das neue Verkehrszeichen 721 so an den Kreuzungen Rüttenscheider Straße/ Kahrstraße/ Witteringstraße in Rüttenscheid, Goldschmidtstraße/ Herkulesstraße/ Engelbertstraße im Ostviertel oder Altenessener Straße/ Hövelstraße/ Lierfeldstraße in Altenessen Süd angebracht werden.

Alle Standorte sowie die Details zu den zugrundeliegenden Kriterien können den Unterlagen des Amtes für Straßen und Verkehr (siehe rechts) entnommen werden.

https://essen.adfc.de/neuigkeit/gruenpfeil-fuer-das-rechtsabbiegen-von-radfahrenden-bei-rot

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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