Grünzug Zangenstraße: Baubeginn vom 2. Bauabschnitt, Teil 2 Nord

Abschnitt zwischen Zangenstraße und Hövelstraße startet

Baufeldfreimachung im Bereich Bäuminghausstraße © Sehnke

Die Radwegeverbindung über den Grünzug Zangenstraße soll zukünftig die Innenstadt mit dem Welterbe Zollverein verbinden. Sie ist damit eine der wesentlichen Radverkehrsachsen Essens, welche in nord-südlicher Richtung verlaufen soll. Die Radverkehrsachsen sollen es ermöglichen, den Radverkehr komfortabel, sicher und zügig, getrennt vom motorisierten Straßenverkehr und den damit verbundenen Gefährdungen und zeitlichen Einschränkungen, zu leiten.

Die Arbeiten für diese Radwegeverbindung kommen in eine weitere Phase: Grün und Gruga startet nun mit der Baufeldfreimachung im 2. Abschnitt Teil 2 Nord zwischen Zangenstraße und Hövelstraße. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das bisher aufgrund des dichten Bewuchses unzugängliche Gelände durch Vermessungsingenieure vermessen, damit die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Wegebauarbeiten durch Grün und Gruga erarbeitet werden kann. Es ist vorgesehen, im Herbst 2023 mit den Wegebauarbeiten beginnen zu können. Dabei wird der gesamte Radweg asphaltiert, um eine ganzjährige Benutzbarkeit sicherzustellen. Im Jahr 2024 soll der Radweg in diesem Abschnitt fertig gestellt sein.

Bereits im Herbst 2018 wurde der erste Streckenabschnitt des Grünzugs Zangenstraße eingeweiht, der vom Abzweig Rheinische Bahn bis zum Segerothpark führt. Der 1. Teil des 2. Bauabschnitts ist derzeit im Bau und wird voraussichtlich im Sommer 2023 fertiggestellt sein.

Der 2. Bauabschnitt Teil 2 Süd, die Querung des Berthold-Beitz-Boulevards durch ein Brückenbauwerk sowie die Wegebauarbeiten, werden derzeit geplant. Eine Umsetzung hängt von Genehmigungsprozessen und von der Zusage von Fördermitteln ab. Aus diesem Grund kann hierzu noch kein Fertigstellungstermin genannt werden.

Der 3. Bauabschnitt soll im weiteren Verlauf von der Hövelstraße über den Bahnhof Altenessen bis zum Helenendamm geführt und perspektivisch bis zum Helenenpark und Welterbe Zollverein verlängert werden. Die konkrete Planung und Kostenberechnung können erst nach Ankauf der Flächen durch die Stadt Essen erfolgen.

Die Bauabschnitte für die Radwegeverbindung im Grünzug Zangenstraße, die ebenfalls im Plan (siehe rechts) dargestellt sind:

  • 1. Bauabschnitt
    Streckenabschnitt zwischen dem Abzweig Rheinische Bahn bis zum Segerothpark - eingeweiht im Herbst 2018
  • 2. Bauabschnitt, 1. Teil:
    Querung der Bottroper Straße ausgehend vom Segerothpark und Anbindung des Berthold-Beitz-Boulevards - derzeit im Bau, geplante Fertigstellung im Sommer 2023
  • 2. Bauabschnitt, 2. Teil Süd:
    Querung des Berthold-Beitz-Boulevards durch ein Brückenbauwerk sowie weitere Wegebauarbeiten - derzeit in Planung
  • 2. Bauabschnitt, 2. Teil Nord:
    Zwischen Zangenstraße und Hövelstraße - Beginn der Baufeldfreimachung und der Ausführungsplanung im Januar 2023, geplante Fertigstellung 2024
  • 3. Bauabschnitt:
    Von der Hövelstraße über den Bahnhof Altenessen bis zum Helenendamm und perspektivisch bis zum Helenenpark und Welterbe Zollverein - Flächenankauf durch die Stadt Essen in Vorbereitung

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Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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