Grünzug Zangenstraße: Baukostenerhöhung und nächster Bauabschnitt beschlossen

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (22.09.) Sitzung eine Baukostenerhöhung und den nächsten Bauabschnitt der Maßnahme Grünzug Zangenstraße beschlossen.

Übersichtsplan Grünzug Zangenstraße © Stadt Essen

Das Konzept des Grünzugs Zangenstraße sieht die Entwicklung einer innerstädtischen Grünverbindung auf einer ehemaligen Bahnfläche von der Innenstadt Essens mit dem Anschluss an den Radschnellweg 1 im Süden, über den Ökopark Segeroth, bis zum Bahnhof Essen-Altenessen im Norden vor. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt dabei in mehreren Bauabschnitten:

  • 1. Bauabschnitt: Abzweig Rheinische Bahn bis Anschluss Bottroper Straße
  • 2. Bauabschnitt:
    • Teil 1: Bottroper Straße bis Anschluss Berthold-Beitz-Boulevard
    • Teil 2 Süd: Berthold-Beitz-Boulevard bis Zugang Zangenstraße
    • Teil 2 Nord: Zugang Zangenstraße bis Hövelstraße

  • 3. Bauabschnitt: Hövelstraße bis Helenendamm

Der erste Bauabschnitt zwischen dem Abzweig Rheinische Bahn bis zum Anschluss Bottroper Straße wurde bereits im Herbst 2018 fertiggestellt und eröffnet.

Baukostenerhöhung für Bauabschnitt 2, Teil 1

Der erste Teil des zweiten Bauabschnitts von der Bottroper Straße bis zum Anschluss Berthold-Beitz-Boulevard befindet sich aktuell im Bau und soll voraussichtlich bis Ende 2022 fertiggestellt werden. Dazu hat der Rat heute einer Baukostenerhöhung in Höhe von 400.000 Euro zugestimmt. Damit erhöhen sich die Baukosten von ursprünglich 1.900.000 Euro auf 2.300.000 Euro. Grund dafür ist zum einen das Ergebnis der Ausschreibung für das Querungsbauwerk über die Bottroper Straße von August 2021. Das Ergebnis geht nun von Baukosten in Höhe von 1.800.000 Euro aus, was eine Erhöhung von 300.000 Euro ausmacht. Dazu kommt eine Kostensteigerung für zusätzliche Rodungs- und Abbrucharbeiten in Höhe von 100.000 Euro.

Nächster Bauabschnitt 2, Teil 2 Nord

Der Rat der Stadt hat die Verwaltung heute beauftragt bis zum 30. September einen Förderantrag zur Städtebauförderung "Sozialer Zusammenhalt" für den nächsten Bauabschnitt 2, Teil 2 Nord zu stellen. Die Gesamtkosten für diesen Teilabschnitt betragen 1.300.000 Euro, wovon 80 Prozent gefördert werden. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Sommer 2022 erwartet.

Ausblick auf weitere Bauabschnitte

Sobald der formale Förderzugang geschaffen, der Grundstücksverkehr im Bereich des 2. Bauabschnitts, Teil 2 Süd abgewickelt und die für das Projekt benötigte Teilfläche der Stadt Essen überlassen wurde, wird auch für diesen Abschnitt ein Förderantrag zur Städtebauförderung gestellt. Die Gesamtkosten sind mit 1.600.000 Euro kalkuliert. Mit seiner Umsetzung wird der querungsfreie Übergang vom 2. Bauabschnitt Teil 1 auf den 2. Bauabschnitt, Teil 2 ermöglicht.

Für den 3. Bauabschnitt werden die konkrete Planung und Kostenberechnung noch ausgeführt.

https://essen.adfc.de/neuigkeit/gruenzug-zangenstrasse-baukostenerhoehung-und-naechster-bauabschnitt-beschlossen

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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