Licht- und Schatten-Radtour mit Oberbürgermeister Thomas Kufen am 13. August

Start ist am Freitag, 13. August, um 14:30 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz. Die Teilnahme ist kostenlos.

Bild von der OB-Radtour 2019 © Moritz Leick; Stadt Essen

Am Freitag, 13. August, lädt Oberbürgermeister Thomas Kufen zu einer Sommerradtour durch die Stadt ein. Vor dem Hintergrund des vor etwa einem Jahr überreichten und anschließend vom Stadtrat beschlossenen RadEntscheids führt die Tour vor Augen, wo bereits gute (?) Planungen für den Radverkehr realisiert wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Der RadEntscheid zielt besonders darauf ab, die Bedingungen für den Alltagsradverkehr zu verbessern. Dazu enthält er unter anderem die Ziele "Durchgängiges Netz für den Alltagsradverkehr", "Kreuzungen sicher umbauen" und "Sichere Radwege an Hauptstraßen anlegen". Daher verläuft die Strecke in diesem Jahr durch urbane Bereiche und führt fast ausschließlich über Straßen des Radverkehrs-Hauptrouten- und Ergänzungsnetzes. Neben guten Beispielen von in den letzten Jahren realisierten Bau- und Markierungsmaßnahmen werden auch Punkte befahren, für die bereits Lösungen geplant oder noch zu entwickeln sind.

Die Radtour setzt die Tradition der Essener Oberbürgermeister-Radtouren für Jedermann fort und bietet die Möglichkeit zu einem zwanglosen Gespräch mit Oberbürgermeister Thomas Kufen, der mit dieser Tour auch dafür werben möchte, als Alltagsverkehrsmittel in Essen verstärkt das Fahrrad zu nutzen.

Die Radtour startet am Freitag, 13. August, um 14:30 Uhr, auf dem Willy-Brandt-Platz gegenüber dem Hauptbahnhof und führt zunächst über die Rüttenscheider Straße und die Norbertstraße nach Bredeney und Stadtwald. Von dort verläuft sie über Bergerhausen, die Ruhrallee und die Fahrradstraßen-Achse A nach Holsterhausen. Mit der Protected-Bike-Lane an der Helbingstraße und der Umweltspur werden zwei erstmals in Essen realisierte Verkehrslösungen genutzt, bevor die Trassen des Radschnellwegs Ruhr und des Radschnellwegs Mittleres Ruhrgebiet befahren werden. Über die B224 führt die Route dann wieder in die Innenstadt zurück, wo sie nach etwa drei Stunden an der Radstation am Hauptbahnhof endet. Während der Radtour gibt es einige Zwischenhalte, bei denen viele umgesetzte und geplante Maßnahmen gezeigt und erläutert werden. Die Strecke ist etwa 30 Kilometer lang und weist einige leichte Steigungen auf.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung für die Radtour ist nicht erforderlich. Weitere Informationen sind erhältlich beim Radverkehrsbeauftragten der Stadt Essen Christian Wagener telefonisch unter 0201 88-66620 sowie per E-Mail an christian.wagener [at] amt66.essen.de.

Bei der Radtour sind die allgemeinen Corona-Hygieneregeln zu beachten.

https://essen.adfc.de/neuigkeit/licht-und-schatten-radtour-mit-oberbuergermeister-thomas-kufen-am-13-august

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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