Neue Protected Bike Lane in Essen

Für die Sicherheit der Radfahrenden – Neues Bike Lane System an der Frohnhauser Straße installiert.

Auf einer Länge von 56 Metern wurde das neue Bike Lane System an der Frohnhauser Straße installiert. © Roger Weil, Stadt Essen

An der Frohnhauser Straße im Westviertel hat das Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen gestern (30.08.) ein neuartiges Radwegsystem eingerichtet. Das System verstärkt auf einer Strecke von 56 Metern von der Kreuzung Frohnhauser Straße / Hans-Böckler-Straße bis zur Einmündung auf das Gelände der ansässigen Autowaschstraße und Tankstelle die Trennung von Auto- und Radverkehr. Das neue Radwegsystem zeichnet sich dadurch aus, dass es einfach zu verbauen und dadurch flexibel einsetzbar ist.

Anlass für den Einsatz des neuen Bike Lane Systems war die Situation an der Zufahrt zu der Autowaschanlage und Tankstelle an der Frohnhauser Straße. Vor allem bei hohem Kundenaufkommen kam es regelmäßig zu der Situation, dass sich die Pkw-Warteschlange auf den Radweg ausdehnte. Dadurch sahen sich Radfahrende gezwungen, auf die Autofahrbahn auszuweichen, was zu Gefährdungen führte. Mit dem nun errichteten System wurde zwischen Autofahrbahn und Radweg eine Schwelle errichtet, um Radfahrende schützen. Die Schwelle sorgt dafür, dass Autofahrer*innen die Radverkehrsanlage nur noch im Zufahrtsbereich auf Gelände der Tankstelle bzw. Autowaschstraße queren können.

Das System besteht im Wesentlichen aus weißen Leitschwellen, die auf die Straßenoberfläche aufgelegt werden, und aus sogenannten Leitboys, Sichtzeichen, die flexibel auf den Leitschwellen aufgesetzt werden. Die Leitboys sind im Notfall unfallfrei überfahrbar und richten sich danach wieder auf. Das System, welches 100 Euro pro laufendem Meter kostet, dient als Pilotprojekt der Stadt Essen. Auf dem Prüfstand stehen sowohl die erhöhte Sicherheit für Radfahrende, die Haltbarkeit als auch die Reparaturanfälligkeit.


https://essen.adfc.de/neuigkeit/neue-protected-bike-lane-in-essen

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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