Radtour mit Oberbürgermeister im Folkwang-Jubiläumsjahr

Am Freitag, 8. Juli, 14 Uhr, Treffpunkt auf dem Willy-Brandt-Platz, 45127 Essen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Am kommenden Freitag, 8. Juli, lädt Oberbürgermeister Thomas Kufen zu einer traditionellen Sommerradtour durch den Südwesten der Stadt Essen ein. Anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Museum Folkwang führt die Tour zu Gebäuden und Standorten, die die Vielseitigkeit des Folkwang-Gedankens symbolisieren. Sie setzt die Tradition der Essener Oberbürgermeister-Radtouren für Jedermann fort und bietet die Möglichkeit zu einem zwanglosen Gespräch mit Oberbürgermeister Thomas Kufen, der mit dieser Tour auch dafür werben möchte, verstärkt das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel in Essen zu nutzen.

Die Radtour startet um 14 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz gegenüber vom Hauptbahnhof und führt zunächst über die Rüttenscheider Straße zum Bürgerzentrum Villa Rü, die einen wichtigen Standort der Folkwang-Musikschule bildet. Von dort führt der Weg zum „Rommenhöllergleis“, über das eine Fuß- und Radwegeverbindung Richtung Rüttenscheider Straße geschaffen wird. Über den Stadtwaldplatz und einen Teil des Baldeneyseerundwegs geht es dann nach Werden zur Folkwang Universität der Künste. Dort gibt es Informationen aus erster Hand über diese bedeutende Institution, die seit 1945 ihren Sitz im ehemaligen Abteigebäude hat.

Anschließend verläuft die Tour durchs Grüne entlang der Ruhr und durch das Ruthertal, um dann über Bredeney und Haarzopf nach Frohnhausen zu gelangen. Dort schwenkt die Route auf die Fahrradstraßen-Achse A ein, die über Holsterhausen zum Museum Folkwang führt. Hier werden die Mitfahrenden empfangen und erfahren einiges über die Hintergründe des diesjährigen Jubiläums und die aktuellen Aktivitäten des Museum Folkwang.

Die Strecke ist circa 30 Kilometer lang und weist einige Steigungen auf. Die Radtour endet gegen 17:30 Uhr am Museum Folkwang. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung für die Radtour ist nicht erforderlich. Weitere Informationen sind erhältlich beim Radverkehrsbeauftragten der Stadt Essen, Christian Wagener, telefonisch unter 0201 88-66620 oder per Mail an: christian.wagener [at] amt66.essen.de.

 


https://essen.adfc.de/neuigkeit/radtour-mit-oberbuergermeister-im-folkwang-jubilaeumsjahr

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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