Regeln zu Fahrradstraßen auf Fahrrädern von metropolradruhr in Essen

Nebeneinander fahren ist ausdrücklich erlaubt! Und zwar auf allen Fahrradstraßen in Essen. Diese und weitere Regeln zu den Fahrradstraßen sind seit heute (01.12.) auf 100 Fahrrädern des BikeSharing-Anbieters metropolradruhr zu sehen.

Nebeneinander fahren ist ausdrücklich erlaubt! Und zwar auf allen Fahrradstraßen in Essen. Diese und weitere Regeln zu den Fahrradstraßen sind ab sofort auf 100 Fahrrädern des BikeSharing-Anbieters metropolradruhr zu sehen. © Elke Brochhagen, Stadt Essen

Anmerkung der Redaktion:

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist nicht nur auf Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 ist die Regelung in §2 klar formuliert: Sofern der Verkehr nicht behindert wird, darf man generell zu zweit nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen darf man sowieso immer zu nebeneinander in die Pedale treten - hier dürfen es sogar mehr als 2 Personen bzw. Fahrräder sein.

Im gesamten Stadtgebiet verteilt können die Fahrradstraßen-Regeln so für vier Monate – abgebildet mit reflektierender Folie auf den Werbeflächen am Hinterrad - gesehen werden. Im Straßenverkehr ist die gegenseitige Rücksichtnahme wichtig, oft gehen entsprechende Verhaltensregeln aber unter. Die Stadt Essen will auf diese Weise auf die geltenden Regeln aufmerksam machen.

Der Hinweis auf den Fahrrädern von metropolradruhr ist nur eine von mehreren Maßnahmen, die die Stadt Essen bisher unternommen hat, um auf die geltenden Fahrradstraßen-Regeln aufmerksam zu machen. Im August gab es eine Danke-Aktion für Fahrradfahrer*innen zum einjährigen Bestehen der Fahrradstraßenachsen. Im September wurde in einer gemeinsamen Aktion mit der Polizei Essen und Mitgliedern des RadEntscheids in Rüttenscheid und Frohnhausen über die Regeln auf Fahrradstraßen aufgeklärt. Im Oktober gab es eine große Plakat-Aktion auf den Roadside-Screens, an Haltestellen-Plakatwänden und auch auf den Megalight-Screens an mehreren Hauptstraßen in Essen. Es gibt außerdem einen Erklärfilm zu den wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen auf www.essen.de/radfahren. Mit aktuell 82 Fahrradstraßen ist Essen nach München die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen in ganz Deutschland.

Video: Fahrradstraßen in Essen: Diese Regeln gelten

Die Leihfahrräder von metropolradruhr werden seit Jahren immer häufiger genutzt. Allein im Jahr 2020 wurden die Fahrräder nach Angaben des Betreibers, der Firma Nextbike, 116.900 Mal ausgeliehen. Eine deutliche Steigerung zum Vorjahr um 44 Prozent. In Essen stehen mittlerweile insgesamt 70 Leihstationen mit über 500 Leihrädern zur Verfügung.

Die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen im Überblick

Fahrradstraßen sind vor allem für Fahrradfahrer*innen da. Das heißt, der übrige Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen.

Das gilt auf Fahrradstraßen:

  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Der Radverkehr hat Vorrang. Autos oder auch Motorräder müssen gegebenenfalls langsamer fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen und sollten in der Mitte der Fahrbahn fahren, um genügend Abstand zu parkenden Autos halten zu können.

Und das gilt auf allen Straßen und Wegen:

  • Beim Überholen muss ausreichend Platz vorhanden sein, um 1,5 Meter Abstand zu Fahrradfahrer*innen halten zu können. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden.
  • Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.
  • Die Gehwege gehören hauptsächlich den Fußgänger*innen. Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis einschließlich 9 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
  • E-Scooter dürfen ausschließlich da fahren, wo Fahrräder fahren dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie auf der Straße, außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden.
  • Jeder nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen.
https://essen.adfc.de/neuigkeit/regeln-zu-fahrradstrassen-auf-fahrraedern-von-metropolradruhr-in-essen

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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