Ruhrbahn ist weiterhin "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"

Heute konnte die Ruhrbahn im Zuge einer Rezertifizierung erneut als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet werden. Neben der bereits 2018 erstmals zertifizierten Hauptverwaltung wurden nun auch Betriebshöfe zertifiziert.

Über die frisch als fahrradfreundlich rezertifizierte Ruhrbahn freuen sich (v.l.n.r.): Ruhrbahn-Aufsichtsratsvorsitzender Ulrich Beul, Ruhrbahn-Geschäftsführer Michael Feller, Auditor Andreas K. Bittner (ADFC), Projektleiter Marc Büser (Ruhrbahn) und Ruhrbahn-Aufsichtsratsmitglied und EFI-Sprecher Rolf Fliß. © Ruhrbahn

Flexibel mobil ans Ziel – das gilt auch für den Weg zur Arbeit. Als Mobilitätsdienstleister möchte die Ruhrbahn ihren Mitarbeitenden die besten Voraussetzungen bieten, um mit dem Fahrrad umweltfreundlich und gesundheitsbewusst zur Arbeit zu gelangen. Für diese Bemühungen ist die Ruhrbahn erneut durch den ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) mit dem EU-weiten Siegel „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ in Silber für die nächsten 3 Jahre ausgezeichnet worden.

Der Ruhrbahn ist es gelungen ihren guten Silberstandard zu halten, die Fahrradfreundlichkeit kontinuierlich zu verbessern und auf weitere Standorte auszuweiten

sagt Andreas K. Bittner (ADFC), der das Audit verantwortet hat.

Bereits im April 2018 hatte sich die Ruhrbahn der Herausforderung zur Zertifizierung gestellt und wurde als erstes Essener Unternehmen auditiert. Die Verwaltung in Essen-Rüttenscheid wurde nun erfolgreich rezertifiziert. Dabei wurden auch fast alle Standorte in die Rezertifizierung mit einbezogen und sind nun ebenfalls als fahrradfreundlich ausgezeichnet: Ruhrallee, Stadtmitte und Schweriner Straße in Essen sowie Rosendahl in Mülheim. Die Bewertung des kürzlich in Betrieb genommenen Interimsbetriebshof in der Econova-Allee soll ebenfalls noch folgen. Ruhrbahn-Projektleiter Marc Büser: „Wir sind dank des Zertifizierungsprozesses für das Thema Fahrradfreundlichkeit sensibilisiert. Zwar gibt es noch Anpassungsbedarf, z.B. die Erneuerung und Ausweitung von einzelnen Radabstellmöglichkeiten, diese werden wir aber kurzfristig angehen.

Um die Zertifizierung zu bekommen und auch zu behalten, müssen eine Vielzahl von Kriterien erfüllt sein oder ihre Planung belegt werden. Neben einer fahrradfreundlichen Infrastruktur gehören auch Informationsmöglichkeiten über das interne Intranet und verschiedene Aktionen wie z.B. ein jährlicher Fahrrad-Frühjahrscheck dazu. Michael Feller, Geschäftsführer der Ruhrbahn, freut sich über das wachsende fahrradfreundliche Angebot: „Damit positioniert sich die Ruhrbahn als zukunftsfähiger und attraktiver Arbeitgeber. Als Mobilitätsdienstleister ist es nur konsequent, dass wir auch unseren Mitarbeitenden das Radfahren zur Arbeit erleichtern.“ Auch Ulrich Beul, Aufsichtsratsvorsitzender der Ruhrbahn, ist überzeugt: „Radfahren ist gesundheitsfördernd und leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag, um die nachhaltige Mobilität zu steigern. Die Zertifizierung als fahrradfreundlicher Arbeitgeber zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ Auch Rolf Fliß, Aufsichtsratsmitglied der Ruhrbahn und Sprecher der EFI (Essener Fahrrad Initiative) freut sich über den stetigen Optimierungsprozess: „Die  Ruhrbahn schafft die passende fahrradfreundliche Infrastruktur und berücksichtigt diese nicht nur in aktuellen sondern auch in zukünftigen Umbauten.

Auch über die fahrradfreundlichen Maßnahmen vor Ort trägt die Ruhrbahn zum Fortschritt des Themas bei:

Mit dem zusätzlichen Engagement im Netzwerk Essener Arbeitgeber ist die Ruhrbahn damit definitiv eine Multiplikatorin für das Thema Fahrradfreundlichkeit- und mobilität in Essen und auch darüber hinaus

so Andreas K. Bittner vom ADFC.


Wie fahrradfreundlich ist Ihr Unternehmen?

Der erste Schritt zur Zertifizierung. Schnüren Sie sich Ihr eigenes Paket an fahrradfreundlichen Maßnahmen und überprüfen Sie online, wie fahrradfreundlich Ihr Unternehmen wirklich ist. Würde Ihr Betrieb genügend Punkte bekommen, um die Zertifizierung zu schaffen?

Testen Sie sich selbst
https://essen.adfc.de/neuigkeit/ruhrbahn-ist-fahrradfreundlicher-arbeitgeber

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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