Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Essen e. V.

Stadt Essen nimmt Förderprogramm für Lastenräder wieder auf

Anpassung bringt Boni für Familien und Leistungsbeziehende mit sich

Symbolbild Lastenrad © Daniel Wimmer-Seese, Stadt Essen

In seiner heutigen (09.04.) Sitzung hat der Rat der Stadt Essen die Wiederaufnahme des Förderprogramms für die Anschaffung neuer Lastenräder beschlossen. Für das Jahr 2025 steht eine Fördersumme von insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Mit der Wiederaufnahme wurden auch einige Änderungen an den Förderrichtlinien vorgenommen.

Mit den Änderungen steigt die Basis-Förderhöhe für Lastenräder und Fahrradanhänger von 20 auf 30 Prozent des Anschaffungspreises, wobei Die Förderhöchstgrenze weiterhin bei bis zu 800 Euro für Lastenräder und bis zu 200 Euro für Fahrradanhänger liegt. Die Förderung kann von allen Essenerinnen*Essenern beantragt werden.

Neu hinzugekommen sind der Förderbonus für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (unter 18 Jahren) und der Förderbonus für Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG). Die Höhe dieses Bonus richtet sich bei Familien nach der Summe des Bruttojahreseinkommen des Haushalts. Leistungsbeziehende erhalten einen Bonus in Höhe von 1.200 Euro für ein Lastenrad beziehungsweise 300 Euro für einen Fahrradanhänger. Die Boni sind nicht kombinierbar. Die gesamte Fördersumme darf dabei maximal 75 Prozent des Kaufpreises betragen. Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Förderbedingung muss vorliegen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ratsbeschluss: Ab dem 10. April können Bürger*innen wieder Förderungen für die Anschaffung eines Lastenfahrrads oder Fahrradanhänger beantragen.
  • Was ist neu: Die Basis-Förderung steigt auf 30 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von 800 Euro pro Lastenrad und 200 Euro pro Fahrradanhänger. Familien und Leistungsbezieher*innen können einen Bonus bis zu 1.200 Euro bekommen.
  • Entscheidung: Die Stadt Essen investiert in 2025 50.000 Euro für das Förderprogramm.

Genauere Informationen zum Verfahren entnehmen Interessierte der aktuellen Förderrichtlinie vom 9. April, die mit Beschluss des Rates in Kraft getreten ist. Ab Donnerstag, 10. April, können sich Bürger*innen online über das Serviceportal der Stadt Essen unter www.essen.de/lastenrad wieder um eine Förderung bemühen.

Die Lastenradförderung ist eine Maßnahme Im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klimaschutz (Sustainable Energy and Climate Action Plan = SECAP) der Stadt Essen und wurde im Mai 2023 erstmals angeboten. Nach einer kurzen Aussetzung aufgrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung 2024 wird die Förderung nun wieder fortgesetzt. Im Rahmen des INCLU:DE Projekts für sozial gerechten Klimaschutz ließ die Stadt Essen 2024 prüfen, wie das Förderprogramm für Lastenfahrräder so angepasst werden kann, dass die Förderung speziell auch einkommensschwachen Haushalten zugutekommt. Die Vorschläge wurden in die überarbeiteten Richtlinien aufgenommen.

Das Projekt INCLU:DE ist eine Kooperation der Grünen Hauptstadt Agentur und ICLEI (Local Governments for Sustainability), gefördert durch die Stiftung Mercator.

https://essen.adfc.de/neuigkeit/stadt-essen-nimmt-foerderprogramm-fuer-lastenraeder-wieder-auf

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