Stellungnahme des RadEntscheid Essen zur neuerlichen Gerichtsentscheidung zur RÜ
RadEntscheid Essen fordert Beschwerde gegen Eilbeschluss und die Maßnahmen an der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße rechtssicher umzusetzen.
Am Dienstag, 21. Januar 2025, hat das Verwaltungsgericht erneut zugunsten einer Klägerin entschieden und die im Oktober 2024 eingeführten Verkehrsmaßnahmen am Rüttenscheider Stern vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Stadtverwaltung soll nun alle Abbiegegebote und Sperrungen zurücknehmen, bis eine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt ist.
Das Bürgerbegehren RadEntscheid Essen fordert die Stadt Essen auf, gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerde einzulegen und die Anordnungen der Maßnahmen an der Rüttenscheider Straße so zu überarbeiten, dass sie juristisch einwandfrei werden.
Ein Rückschlag für die Verkehrswende
Das Urteil ist ein erneuter Rückschlag für die Verkehrswende in Essen. „Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen und die Maßnahmen rechtlich wasserdicht ausarbeiten“, erklärt Heino Sahling, Sprecher des RadEntscheids.
Er findet auch deutliche Worte in Richtung Gericht: “Laut StVO lässt sich eine reine Fahrradstraße relativ einfach einrichten. Mit den Abbiegegeboten wollte die Stadt Essen dafür sorgen, dass auf dieser Fahrradstraße nicht zu viele Autos unterwegs sind – und muss dafür laut Gericht eine qualifizierte Gefahrenlage nachweisen. Auf einer Fahrradstraße, auf der Kfz eigentlich nur ausnahmsweise erlaubt sind. Das ist doch absurd!”
Dabei ist es in den stark mit Verkehr belasteten Essener Vierteln entscheidend, die Verkehrswende und den Ausbau von Fahrradstraßen konsequent und rechtssicher voranzutreiben, um die Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen und den Autoverkehr zu reduzieren.
Handlungsbedarf für eine nachhaltige Verkehrspolitik
Die Diskussion um die rechtliche Angreifbarkeit der Maßnahmen verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Fahrradstraßen sind per Gesetz erst einmal komplett autofrei. Dem Bedarf der Anlieger, ihre Grundstücke und Geschäfte zu erreichen, soll natürlich Rechnung getragen werden – nur nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs. Mit der im Oktober umgesetzten Regelung ist es weiterhin möglich, alle Grundstücke zu erreichen. Nur der Durchgangsverkehr ist (wie im Gesetz vorgesehen) nicht mehr möglich. Die technischen Regeln sehen maximal 400 Kfz pro Stunde oder 2500 Kfz pro 24 Stunden vor. Dies rechtssicher auszuformulieren ist klar Aufgabe einer funktionierenden Verwaltung. Wenn Abbiegebote “zu kompliziert” sind, kann auch der Vorschlag von echten gegenläufigen Einbahnstraßen noch einmal aufgenommen werden.
„Essen braucht mutige Entscheidungen für die Mobilitätswende, keine halbherzigen Maßnahmen, die vor Gericht scheitern. Wir erwarten von der Stadt eine klare Strategie und den politischen Willen, die Verkehrswende voranzutreiben“, so der RadEntscheid weiter.
Rüttenscheid als Schlüssel zur Verkehrswende
Die Rüttenscheider Straße spielt eine zentrale Rolle im Essener Radverkehrsnetz und weist großes Potenzial als Fahrradstraße nach den geltenden Richtlinien auf. Statt Rückschritte zu machen, sollte die Stadt die Situation nutzen, um ein Vorzeigeprojekt für eine nachhaltige Verkehrspolitik zu schaffen.
Der RadEntscheid Essen appelliert an die Verantwortlichen in Stadtverwaltung und Politik, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen und die Verkehrsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie die Mobilitätswende nachhaltig unterstützen. “Ein Scheitern im Kommunalwahljahr wäre peinlich für die Stadtspitze!”
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RadEntscheid Essen
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Web: www.radentscheid-essen.de