Tipps zum Weihnachtsbaumtransport per Rad

Den Weihnachtsbaum per Rad nach Hause fahren? Warum nicht? Damit die Heimfahrt auch möglichst sicher über die Bühne geht, gibt es ein paar Tipps zu beachten. Der pressedienst-fahrrad hat Informationen und Tipps zusammengefasst.

Die Bildunterschrift wird in Bälde eingefügt. Sie können uns aber gern auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren, wir helfen gerne weiter.
"schieben" - auch eine Möglichkeit © A. Bischoff (imagesandbirds.com)

Schieben
Die vermutlich sicherste Variante: Man legt den Baum auf Lenker und Sattel und schiebt das Rad nach Hause. Dabei kann es hilfreich sein, den Baum mit Spanngurten am Rad zu fixieren.

Auf dem Gepäckträger
Für den Transport auf herkömmlichen Rädern legt man den Baum der Länge nach auf den Gepäckträger, den Stamm platziert man unter dem Sattel. Die Spitze darf nicht auf dem Boden schleifen, deshalb geht das möglicherweise nicht mit sehr langen Exemplaren. Für den sichereren Transport von größeren Bäumen eignen sich Räder mit längerem Gepäckträger. Der Baum sollte mit Spanngurten am Gepäckträger fixiert werden. Dabei muss man aufpassen, dass keine Äste oder der Rest vom Gurt in die Speichen kommen. Auch darf das Rad nicht zu breit werden: Die maximale Breite von einem Meter muss eingehalten werden. Ist man bei Dunkelheit unterwegs und wird das Rücklicht verdeckt, ist ein zusätzliches Rücklicht sowie ein reflektierender Wimpel zu empfehlen. Das gilt allerdings nur, wenn man fährt; für geschobene Räder gibt es keine genauen Beleuchtungsvorschriften. Um sicher zu gehen, dass der Baum nicht rutscht, hilft es, vor Fahrtantritt eine Proberunde zu drehen. Falls man ins Schlingern gerät, schiebt man besser.

Im Anhänger
Wenn man den Weihnachtsbaum per Cargoanhänger transportiert, ist ebenfalls die Ladung zu sichern. Diese Variante ist deutlich fahrstabiler als der Transport auf dem Gepäckträger. Es ist aber sicherzustellen, dass Äste nicht in den Speichen geraten oder sich beim Einlenken im Hinterrad verfangen. Wenn der Baum über einen Meter aus dem Anhänger hinausschaut, muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Ein Weihnachtsbaum passt übrigens auch in Kinderanhänger mit großen Gepäckfach. Hier ist allerdings zu beachten, dass das Gewicht den Anhänger nach hinten kippen kann. Deshalb sollte vorne ein Gegengewicht eingelegt werden – oder man nimmt die Kinder einfach mit. Dann darf das Gesamtgewicht des Anhängers aber nicht überschritten werden. Anhänger gibt es übrigens auch unter https://essener-lastenrad.de.

Im Cargobike
Lastenräder sind durch ihre größere Ladefläche für den Baumtransport prädestiniert. Trotzdem darf man auch hier die Ladungssicherung nicht vernachlässigen. Der Baum sollte mit Spanngurten gegen ein Verrutschen gesichert werden. Zudem gilt es, keine allzu großen Bäume zu wählen, damit die Sicht bei der Fahrt nicht beeinträchtigt wird. In Essen gibt es dafür z.B. die Lastenräder von "Essener Lastenrad", die sich für genau solche Zwecke anbieten.

So nicht:
Keine Option ist es, einen Baum quer zum Rad, zum Beispiel über den Lenker oder dem Gepäckträger zu transportieren. Einerseits wird so schnell die Fahrzeugbreite von einem Meter überschritten, andererseits gerät der Baum schneller ins Rutschen. Beides stellt eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende dar. Auch sollten beim Fahren beide Hände am Lenker sein, um bremsen zu können bzw. besser auszubalancieren. Deshalb darf man den Baum auch nicht unter den Arm klemmen, über die Schulter werfen oder einhändig am Netz tragen.

Thomas Geisler | pressedienst-fahrrad
 


https://essen.adfc.de/neuigkeit/tipps-zum-weihnachtsbaumtransport-per-rad

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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