Tödlicher Radverkehrsunfall

Mitte September ereignete sich auf der schnellstraßenmäßig ausgebauten äußeren Westumgehung der Essener City, der Hans-Böckler-Straße (B224), ein Radverkehrsunfall der besonders schrecklichen Art.

Radlerinnen und Radler gedenken an der Hans-Böckler-Straße dem getöteten Radfahrer © Jörg Brinkmann

Ein 85-jähriger Radfahrer wurde in Höhe der Einmündung Schwanenkampstraße von einem Baustellen-Sattelzug erfasst und gut 300 Meter weit bis über die Eisenbahnbrücke hinaus mitgeschleift. Er hatte keine Chance.

Bis zum Redaktionsschluss ist weiterhin ungeklärt, wie dieser Unfall zustande ge­kommen ist. Und das, obwohl die Hans-Böckler-Straße wegen der Unfallaufnahme etliche Stunden komplett gesperrt blieb und wenige Tage später ein sehr aufwändi­ger Rekonstruktionsversuch des Unfallhergangs erfolgte. Es zeugt aber von der Dimension, die diesem tragischen Unglück von offizieller Seite beigemessen wurde. Zum Unfallhergang gibt es zwei Theorien: Der Radfahrer geriet vom parallel geführ­ten Radweg, der genau an dieser Stelle endet und in einen für Radfahrende freige­geben Gehweg übergeht, auf ungeklärte Weise auf die Fahrbahn. Dazu muss fest­gehalten werden, dass sich der Belag von Rad- und Gehweg in einem katastropha­len Zustand befinden und besagter Übergang von zwei großen Masten einer Ampel und einer Straßenleuchte stark eingeengt wird.

Die andere Theorie, die inzwischen von offiziellen Stellen favorisiert wird, besagt, dass der Radfahrer aus Richtung Schwanenkampstraße kommend die Fahrbahn der Hans-Böckler-Straße wie auch immer queren wollte. Ganz gleich, ob dies nun in unzulässiger Weise geschehen ist oder auch nicht, der von rechts kommende Lkw-Fahrer hätte den Radfahrer dann aber eigentlich im Blickfeld haben müssen. Zudem stellt sich hierbei die Frage, warum er diesen so weit mitgeschleift hat?

Aktive von ADFC, Radentscheid und Velo-City Ruhr organisierten drei Tage nach dem Unfall zum Gedenken an den getöteten Radfahrer die Aufstellung eines Ghost-Bikes. An dieser Veranstaltung, die mit einer Schweigeminute und einer gemeinsa­men Vorbeifahrt am Unglücksort endete, nahmen etwa 40 Radlerinnen und Radler teil. Auch die Polizei war zugegen, da die Gedenkveranstaltung offiziell angemeldet war, zeigte sich zunächst allerdings sehr unkooperativ. So wurde den Teilnehmer*in­nen der unmittelbare Zugang zum Unfallort bzw. zum Ghost-Bike verwehrt, sie muss­ten auf der gegenüberliegenden Straßenseite verbleiben. Erst nach langwierigen Dis­kussionen durfte ein Teil von ihnen den eigentlichen Unfallort aufsuchen.

Ganz gleich wie nun der Unfallhergang verlaufen ist, die Stadt muss so oder so be­sagten Geh- und Radweg mit einem sicheren Fahrbahnbelag versehen und vor allem die gefährliche Engstelle beseitigen. Erste Sofortmaßnahmen dazu wurden im Oktober von der Stadt angekündigt, welche auch bis Ende November umgesetzt werden sollen. So wurde nahezu direkt nach dem Unfall ein umfangreicher Grünschnitt vorgenommen, besagte Engstelle soll durch versetzen eines Beleuchtungsmastes entschärft und sowohl Straßen- wie auch Gehwegbelag saniert werden. Auch ist geplant, aus der Schwanenkampstraße sowie auch aus der Hachestraße kommend den mittleren Linksabbiegestreifen zu einer Furt für den Radverkehr umzubauen und rot einzufärben. Weiterhin nicht vorhanden ist allerdings eine sichere Abbiegemöglichkeit in südlicher Richtung in die Hachestraße. Dieser Zustand soll laut Verwaltung bis zum Umbau der Hans-Böckler-Straße im Rahmen der Bahnhofstangente bestehen bleiben, welcher umfangreiche Änderungen für den Radverkehr vorsieht. - in frühestens drei bis vier Jah­ren!


https://essen.adfc.de/neuigkeit/toedlicher-radverkehrsunfall

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt