Von Emden bis nach Aalen für den guten Zweck: dritte Etappe der "Tour de RON"

 

In zwölf Etappen fährt Prof. Dr. Michael Heinrich Seegenschmiedt mit dem Fahrrad von Ostfriesland bis nach Bayern. Jeder gefahrene Kilometer dieser "Tour de RON" bringt eine Spende für den guten Zweck mit sich.

 

Start der dritten Etappe der "Tour de RON" mit Oberbürgermeister Thomas Kufen (5.v.l.) und Prof. Dr. Michael Heinrich Seegenschmiedt (7.v.l.). © Georg Lukas

Oberbürgermeister Thomas Kufen hat Dr. Seegenschmiedt am Samstag (03.09.) auf seiner dritten Etappe empfangen.

Der in Essen seit 2001 stattfindende und durch den Grugapark führende Onkolauf geht ebenso auf die Ideen von Dr. Seegenschmiedt zurück, wie die in diesem Jahr neu kreierte "Tour de RON". Hierbei fährt Dr. Seegenschmiedt selbst mit dem Fahrrad von Emden bis nach Aalen – dem Verwaltungssitz des RadioOnkologieNetzwerks, kurz RON. Die Etappenziele der außergewöhnlichen Fahrradtour sind sämtliche Praxen des Netzwerkes. Mitarbeiter*innen der Praxen können sich dann beliebig lang der Tour anschließen. Das Netzwerk, die einzelnen Praxen sowie inzwischen zahlreiche weitere Unterstützer*innen beteiligen sich mit Spenden für jeden gefahrenen Kilometer, die in die Einnahmen des in diesem Jahr nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause neu aufgelegten Onkolaufs am 15. Oktober fließen und Krebspatient*innen zugutekommen.

Gestartet ist Dr. Seegenschmiedt, selbst Radioonkologe, am 31. August. Auf seinem Weg zum Ziel am 12. September empfing ihn jetzt Oberbürgermeister Thomas Kufen auf dem Gelände der Messe Essen zum Start der dritten Etappe. "Die Verbindung des sportlichen Einsatzes mit solidarischem Engagement ist absolut bewundernswert", so Thomas Kufen, der die Schirmherrschaft für die "Tour de RON“ übernommen hat. "Die ‚Tour de RON‘ bringt für den guten Zweck Menschen zusammen und schafft dringend notwendige Aufmerksamkeit für die Krebsbehandlungen. Ich danke Herrn Dr. Seegenschmiedt für seinen Einsatz und allen Unterstützerinnen und Unterstützern für die Spenden. Ich wünsche weiter bestes Durchhaltevermögen und eine angenehme wie unfallfreie Fahrt!“

 


https://essen.adfc.de/neuigkeit/von-emden-bis-nach-aalen-fuer-den-guten-zweck-dritte-etappe-der-tour-de-ron

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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