Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Essen e. V.

Kreuzung Huyssenallee/Friedrichstraße/Hohenzollernstraße © Moritz Leick, Stadt Essen

Abbiegegebot für Kfz an der Huyssenallee in Rüttenscheid rechtswidrig?

Stellungnahme des ADFC Essen zum Urteil des VG Gelsenkirchen zur Rüttenscheider Straße

Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu den Verkehrsanordnungen an der Rüttenscheider Straße zeigt die rechtlichen Schwächen der bislang inkonsequenten Planungen der Stadt Essen.

Es ist nun an der Stadtverwaltung, die noch unklaren Punkte entsprechend nachzubessern und nötigenfalls alle Rechtsmittel auszunutzen, um eine Verbesserung für den Radverkehr durchzusetzen.

Bereits bei der Einrichtung der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße wurde vergessen, den nördlichen Beginn im Straßenbereich zwischen Baumstraße und Hohenzollernstraße/Friedrichstraße ebenfalls zur Fahrradstraße zu erklären.

Spätestens mit der erfolgreichen Einrichtung der Fahrradspuren auf der Huyssenallee ist diese Lücke in der definierten Radinfrastruktur einer Nord-Süd-Achse für den Radverkehr von der Manfredstraße bis zum Europaplatz nun zu schließen. Damit wird auch die vom Gericht monierte Problemlage behoben.

Aus Sicht des ADFC Essen ist von Beginn an die Notwendigkeit der Reduzierung des KFZ-Durchgangsverkehrs (auch auf Teilstücken) der RÜ zu vorsichtig angegangen worden. Eine deutlichere Verkehrsregelung, wie die Einrichtung von echten gegenläufigen Einbahnstraßen, wäre allen Verkehrsteilnehmenden entgegen gekommen.

Die Reduzierung des KFZ-Durchgangsverkehrs auf der Rüttenscheider Straße ist alternativlos. Sie hilft,

  • Die Sicherheit und Qualität des Radverkehrs auf dieser Hauptroute zu verbessern
  • Die Aufenthaltsqualität zu steigern und damit auch die Attraktivität des Stadtteils zu steigern
  • Unnötigen KFZ-Verkehr auf dieser Straße zu vermeiden und damit auch Lärm und Schadstoffe dort zu reduzieren.

Die Verwaltung hat angekündigt, Verbesserungspotential bei der Einrichtung der neuen Verkehrsmaßnahmen zu identifizieren und damit hoffentlich auch einen weiteren Schritt für die Sicherheit des Radverkehrs auf der Fahrradstraße RÜ aufzuzeigen.

Als mögliches Verbesserungspotential der Umsetzung sind aus Sicht des ADFC Essen e.V. insbesondere diese Punkte wesentlich:
 

  1. Offensichtlich ignorieren viele Kraftfahrzeug-Lenkenden bewusst die neue Verkehrsführung, an allen Einfahrtsverboten.
    Hier ist die Polizei Essen/Mülheim gefordert, die geltende Rechtslage konsequent zu kontrollieren und das offensichtlich bewusste Fehlverhalten auch konsequent zu ahnden !
     
  2. Die Rot-Markierung am südlichen Ende der Huyssenallee entspricht nicht den ursprünglichen Planungen. Hier war vorgesehen, die Markierung so aufzubringen, dass die Ableitung des Kraftverkehrs auf die Rechtsabbiegespur intuitiv erfolgt.
    Dass die Verwaltung von der ursprünglichen Planung abgewichen ist, begünstigt nun das Fehlverhalten der KFZ-Lenkenden. Hier sollte nachgebessert werden und dabei auch der Rat eines Verkehrspsychologen eingeholt werden.

    Entsprechende Verbesserungen sind auch bei der Ableitung des südlichen KFZ-Verkehrs an der Manfredstraße durchzuführen.
     
  3. Die nördliche Einmündung zur Rüttenscheider Straße ist in beiden Richtungen baulich in der Breite zu reduzieren. Das geht auch schnell mit mobilen Elementen. Die aktuell noch (zu) breiten Zuführungen sind für den (dort priorisierten !) Radverkehr deutlich überdimensioniert und fördern erfahrungsgemäß das Fehlverhalten des KFZ-Verkehrs, dort doch einfahren zu wollen.
     
  4. Die Einfahrtsbeschränkung in Höhe der Zweigertstraße ist zu verdeutlichen und bei Bedarf auch baulich zu sichern

Wir hoffen, das die Verwaltung ihre Verpflichtungen aus den bestehenden Ratsbeschlüssen (4x25%, RadEntscheid), dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe, den Anforderungen des FaNaG NRW und natürlich auch den gesellschaftlichen Zielen zu einem nachhaltige(re)n Mobilitätsverhalten nachkommt und den Vorrang des Radverkehrs auf dieser Hauptroute auch wirklich in die Tat umsetzt.

https://essen.adfc.de/pressemitteilung/abbiegegebot-fuer-kfz-an-der-huyssenallee-in-ruettenscheid-rechtswidrig-1

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