ADFC NRW zur 1. Lesung Fahrrad- und Nahmobilitäts-Gesetz NRW

Nr. 16/2021, Düsseldorf, 17.06.2021

Im nordrhein-westfälischen Landtag haben die Beratungen über das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem Flächenland begonnen. Das Verkehrsministerium hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der heute in erster Lesung thematisiert wurde und ab nächster Woche im Verkehrsausschuss des Landes beraten wird. Der ADFC NRW hält den Entwurf für nicht weitreichend genug. Auch SPD und Bündnis 90/Grüne teilten die Auffasung des Fahrrad-Clubs und sehen erheblichen Beratungsbedarf. Bündnis 90/Grüne kündigten einen eigenen Gesetzentwurf an. 

Der ADFC NRW sieht in dem Entwurf der Landesregierung zwar gute Ansätze, doch habe das Verkehrsministerium nur wenige der mehr als ein Dutzend Verbesserungsvorschläge des Fahrrad-Clubs und anderer Verbände in dem Gesetzentwurf berücksichtigt, über den heute in erster Lesung beraten wird.

Damit bleibe das Land NRW insgesamt deutlich hinter den Erwartungen und Forderungen des Fahrrad-Clubs zurück, sagten Annette Quaedvlieg und Axel Fell, die als Doppelspitze den Landesverband des ADFC NRW vorstehen: „Wir sehen bislang leider nur kosmetische Änderungen und Ergänzungen und setzen jetzt auf den Gestaltungswillen der Fraktionen im Landtag. Mit dem vorliegenden Entwurf jedenfalls wird es nicht möglich sein, den Radverkehr von aktuell rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln.“

Die Kritik des Verbands: Der Gesetzentwurf bedarf grundlegender Änderungen bzw. zielführender Nachbesserungen und ergänzender Regelungen, die bisher im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung finden. Viele Regelungen müssten weiter konkretisiert und verbindlich gemacht werden. Der ADFC NRW macht dazu in seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge.

Weiterhin fehle es an konkreten Zahlen und Zielen. Zum Beispiel, bis wann das Fahrrad in NRW einen Anteil am Verkehrsaufkommen von 25 Prozent erreichen soll und mit welchen finanziellen Mitteln der Radverkehr künftig dauerhaft gefördert wird.

Kernfrage: „Wie soll der vorhandene Platz gerecht aufgeteilt werden?“

Axel Fell: „Die Kernfrage bleibt offen: Wie soll der vorhandene Platz in den nordrhein-Westfälischen Städten, der bislang für das Auto reserviert ist, neu aufgeteilt werden? Dazu finden wir im Gesetzentwurf kein Wort. Das ist aber die Grundvoraussetzung für die vom Verkehrsminister angekündigte Mobilitätswende. Solange das nicht verbindlich geregelt ist, bleibt es ein mutloses Gesetz, das nichts von einer Aufbruchstimmung hat.“  

Der ADFC NRW hatte 2019 zusammen mit weiteren Verbänden die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gestartet, bei der fast 207.000 Menschen in NRW ein Fahrradgesetz für NRW forderten, um unter anderem folgende Ziele umzusetzen:

·         Die Vision Zero für Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen

·         Den konsequenten Ausbau von Radwegen und Fahrradabstellanlagen (u.a. 1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr, 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr, Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen.)

Um die Ziele eines Radverkehrsanteils von 25% am Modal Split bis zum Jahr 2025, der Vision Zero sowie die Forde­rungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ erfüllen zu können, müssen diese explizit in einem Paragraphen zur Ziel- und Zweckbestimmung im Gesetzestext festgeschrieben werden.

Vielversprechend seien für den ADFC NRW Pläne für weitere Radschnellwege und ein landesweites Radvorrangnetz. Aber wie das Tempo zum Bau hunderter Kilometer Radwege, Radvorrangrouten und Radschnellwege erhöht werden soll und wie dies durch bessere Verfahrensweisen und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure auf die Straße gebracht werden soll, bleibe völlig unklar.

Der ADFC-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Axel Fell, fordert die Politiker*innen im Landtag auf, den Entwurf um die Vorschläge des ADFC zu ergänzen: „Wir wünschen uns, dass das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem Flächenland einen echten „Aufbruch Fahrrad“ bewirkt. Alles andere wäre Symbolpolitik. Wir brauchen nicht nur das erste Fahrradgesetz in einem Flächenland, sondern das Bestmögliche. Nur dann wird es ein wirkungsvolles Gesetz, das auch eine Blaupause für andere Bundesländer sein kann.“ 

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende: „Die Politiker*innen haben ab heute die Chance, mit Mut und Weitsicht die Mobilität unseres Landes innerhalb weniger Jahre positiv zu beeinflussen. Sie können jetzt die Weichen stellen und damit die Zukunft vieler Kinder und Erwachsener positiv beeinflussen. Wie das gehen kann, dazu haben wir konkrete und zielführende Vorschläge gemacht. Wir stehen zur Zusammenarbeit und Gesprächen bereit.“

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung und Fotos zur honorarfreien Verwendung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
---------------------------------------------------------------------------------
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402

Mail: presse [at] adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

Downloads

Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW

Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW

Copyright: ADFC NRW

3968x2976 px, (JPG, 2 MB)

Portrait von Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Copyright: Daniela Schönewald

658x431 px, (PNG, 211 KB)

https://essen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-zur-1-lesung-fahrrad-und-nahmobilitaets-gesetz-nrw-4

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt