Rüttenscheider Straße mit optional nutzbaren Radwegen © Jörg Brinkmann / ADFC Essen

Fahrradstraße auf der RÜ nur mit weniger Autoverkehr

Das Beharren der CDU auf keinerlei Beschränkungen für den Autoverkehr bei der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße hat den ADFC-Essen veranlasst, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Beim ADFC-Essen fragt man sich einmal mehr, ob die CDU wirklich den Radverkehr fördern will oder weiterhin wie in den vergangenen Jahrzehnten nur einseitig den Autoverkehr. Schließ­lich ist das Ziel auch der CDU, die in Essen nach wie vor drohenden Dieselfahrverbote zu ver­hindern. Gleichzeitig versucht sie aber auch, dafür zwingend notwendige Maßnahmen zu tor­pedieren. Letzteres gilt auch für die auf der Rüttenscheider Straße geplante Fahrradstraße, obgleich die jüngst dafür präsentierten Pläne der Verwaltung bereits eine Kompromisslösung darstellen, da sie weit unter den für Fahrradstraßen gültigen Standards bleiben.

Nach den städtischen Plänen soll die RÜ für Autos in beiden Fahrtrichtungen auf kompletter Länge befahrbar bleiben. Lediglich an zwei Stellen würden dem Autoverkehr Abbiegegebote auferlegt, womit vor allem der Durchgangsverkehr auf der RÜ reduziert werden soll. Wie auf der jüngst im Rathaus durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung zu erfahren war, weist dieser momentan immer noch einen nicht unbeträchtlichen Umfang auf. Dabei wäre er sicher­lich auf der parallel verlaufenden, und nur wenige Meter entfernt befindlichen Alfredstraße (B224) ungleich besser aufgehoben.

Würden aber, wie von der CDU gefordert, die Abbiegezwänge für Autos entfallen, wäre die ge­plante Fahrradstraße schlichtweg eine Farce. Nicht umsonst werden Fahrradstraßen allgemein nur für Straßen mit einem nicht allzu starken Autoverkehr empfohlen. Sollte also für die RÜ tat­sächlich eine Fahrradstraße ohne besagte Abbiegezwänge durchgesetzt werden und dadurch keine Reduzierung des Verkehrsaufkommens die Folge sein, dann stellt sich die Frage, ob dies überhaupt noch StVO-konform ist. Ohnehin könne man nach Ansicht des ADFC in einem sol­chen Fall die Einrichtung einer Fahrradstraße auch ganz bleiben lassen – eine Position, die der Radfahrverband bereits vor etlichen Jahren vertreten hat, als die ersten Überlegungen über eine Fahrradstraße bezeichnenderweise von der IGR in die Welt gesetzt wurden.

Dass aber selbst bei der aktuell vorgeschlagenen Minimallösung mit gerade einmal zwei Abbie­gezwängen quasi ein Weltuntergangsszenario propagiert wird, grenzt schon an Hysterie. Sollte die CDU tatsächlich eine Verminderung des Autoverkehrs verhindern, müsste zudem der ohne­hin von etlichen Bürgen abgelehnte Wegfall der Radwege auf der RÜ ernsthaft infrage gestellt werden. Schließlich wäre das dadurch indirekt erzwungene Benutzen der Fahrbahn für weniger sichere Radler nicht nur lebensgefährlich, sondern würde auch einer Ausgrenzung gleichkom­men. Die RÜ nur für versierte Radler – eine zynische Haltung, welche die CDU da einnimmt.

Der ADFC-Essen jedenfalls lehnt den Wegfall der Radwege ohne ernsthafte Alternativen ab. Zur sicheren Führung des Radverkehrs schlägt er erneut eine Einbahnstraßenregelung mit ab­getrennten „Geschützten Zweirichtungs-Radstreifen" (Protected Bike-Lane) bei gleichzeitigem Wegfall der Parkplätze auf einer Seite der RÜ vor. Ziel des ADFC ist eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer, gerade auch auf der Rüttenscheider Straße. Zudem appelliert der ADFC namentlich an die SPD, nicht wie sonst einfach abzutauchen, wenn der Koalitionspartner wieder einmal gegen den Radverkehr votiert, sondern dieses Mal Flagge zu zeigen für eine umwelt- und menschenfreundliche Lösung auf der RÜ.

Mit radfahrfreundlichen Grüßen

i.A. Jörg Brinkmann

Sprecher ADFC-Essen e.V.

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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