NRW-Verkehrsausschuss einstimmig für Fahrradgesetz
Nr. 22/2019, Düsseldorf, 20.11.2019
Der NRW-Verkehrsausschuss hat eine wegweisende Entscheidung für nachhaltige Mobilität in Nordrhein-Westfalen getroffen. Der Ausschuss folgte in seiner heutigen Sitzung einstimmig der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Damit nehmen die Politikerinnen und Politiker den Auftrag der 207.000 unterschriftenstarken Volksinitiative an, den Mobilitätswandel in NRW pro Fahrrad zu gestalten und den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur in einem eigenständigen Fahrradgesetz festzuschreiben. Wie es genau weitergeht, wird der NRW-Landtag in der nächsten Woche und in der Plenarsitzung am 18./19. Dezember entscheiden.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW, der maßgeblich an der Volksinitiative beteiligt ist, bewertet die Entwicklung als positives Signal für alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Mit der Verankerung aller Forderung in einem Gesetz, bietet sich für Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Flächenland die Chance, ganz neue Maßstäbe für den Radverkehr der Zukunft zu setzen. Als Mitinitiator der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ wird der ADFC NRW der Einladung folgen, bei der Ausarbeitung des neuen Fahrradgesetzes mitzuwirken.
Thomas Semmelmann, Landesvorsitzender des ADFC NRW und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad, zeigt sich erfreut, über die wegweisende Entscheidung des NRW- Verkehrsausschusses: „Das NRW-Fahrradgesetz ist ein Meilenstein, den wir gemeinsam mit der Kölner Radkomm und vielen weiteren Bündnispartnern der Volksinitiative auf den Weg gebracht haben. Mein Dank geht nochmal an alle Menschen, die unterschrieben und vor Ort gesammelt haben. Jetzt geht es darum, dass der Stein ins Rollen kommt und da wo NRW-Fahrradgesetz draufsteht, auch die richtigen Inhalte und Maßnahmen verankert werden, damit NRW zu einem Fahrradland wird, in dem Alltagsradler und alle anderen Radfahrenden sicher und komfortabel ans Ziel kommen.“
Folgende Aspekte zur Förderung der Fahrradmobilität sollten aus Sicht des ADFC NRW elementarer Bestandteil eines Radverkehrsgesetzes für NRW sein:
- Als grundsätzliche Ziele zur Entwicklung des Radverkehrs sollen die Vision Zero („Null Verkehrstote“), eine signifikante und dauerhafte Erhöhung des Radverkehrsanteil am Modal Split sowie ein konsequenter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in einem Radverkehrsgesetz-NRW festgeschrieben werden.
- Der konsequente Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Radschnellwegen, regionalen Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen, deren Erhalt und Sanierung und die Förderung und Unterstützung der Kommunen beim Ausbau kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll durch Festlegungen in einem Radverkehrsgesetz-NRW ermöglicht und sichergestellt werden.
- Dazu soll die Zusammenarbeit der Akteure, die an Planung und Umsetzung (bzw. Bau, Erhalt und Betrieb) von Radverkehrsinfrastruktur beteiligt sind, verbessert und effizienter gestaltet werden. Dazu erforderliche Aufgaben und Zuständigkeiten sollen in einem Radverkehrsgesetz-NRW geregelt werden.
- Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Expertise in den beteiligten Bereichen sowie eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen und der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in NRW sollen sichergestellt werden
- Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes NRW für den Radverkehr soll durch gezielte Kampagnen und kontinuierliche Kommunikation intensiviert werden.
- Eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs soll langfristig sichergestellt werden.
Die Förderung des Radverkehrs kann daher besonders in Städten einen wichtigen Beitrag für nachhaltige Mobilität leisten. Durch die stark zunehmende Entwicklung und steigende Popularität von Pedelecs wird Fahrradfahren zudem auch in ländlicheren Gebieten und topographisch anspruchsvolleren Räumen attraktiv. Als innovativer, umweltfreundlicher und bewegungsfördernder Verkehrsträger, ermöglicht das Fahrrad eine nachhaltige, attraktive und alltagstaugliche Fortbewegung, die unbedingt gefördert werden muss.
In Zeiten von Klimawandel und Mobilitätswende hat die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit der
Forderung nach einem Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen den Nerv der Zeit getroffen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte „Aufbruch Fahrrad“ jüngst eine der wichtigsten zivilgesellschaftlichen Mobilitätsinitiativen in NRW genannt. Die Volksinitiative hat viele Menschen erreicht und die Erwartungen mit fast 207.000 gesammelten Unterschriften deutlich übertroffen. Im Verkehrsausschuss des NRW-Landtags fand Anfang Oktober eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative statt. Thomas Semmelmann, ADFC NRW, und Dr. Ute Symanski von RADKOMM e.V. trugen erfolgreich die Forderungen von „Aufbruch Fahrrad“ vor und bekräftigten ihre Erwartung, dass nun aus der Mitte des Landtags der Grundstein für ein Radverkehrsgesetz-NRW gelegt werden müsse.
Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit über 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband setzen wir uns in Politik, Ministerien und Verbänden für eine zukunftsweisende Verkehrspolitik ein, die auf das Fahrrad setzt und die Potentiale des Radverkehrs ausschöpft.