„ProtectedBikeLane“ auf der Altenessener Straße

Der ADFC Essen hat erstmals versuchsweise auf der Altenessener Straße eine ProtectedBikeLine eingerichtet. Es handelt sich um eine geschützte Radfahrspur, die verstärkt den Sicherheitsbedürfnissen von Radfahrern im dichten Stadtverkehr entgegenkommt.

Am gestrigen späten Nachmittag hat der ADFC erstmals versuchsweise auf der Altenessener Straße eine „ProtectedBikeLine“ eingerichtet. Es handelt sich um eine geschützte Radfahrspur, die zum einen platzmäßig dem von der Stadt Essen prognostizierten Anstieg des Radverkehr entspricht, zum anderen verstärkt den Sicherheitsbedürfnissen von Radfahrern im dichten Stadtverkehr entgegen­kommt. Etwa 40 Radler beteiligten sich an der zeitlich befristeten Aktion. Aber auch etliche zufällig vorbeikommende Radler haben die sich hier unerwartet bietende Gelegenheit genutzt, endlich ein­mal diesen gefährlichen Bereich sicher und bequem passieren zu können.

Die Aktion ist Bestandteil der Aktionsreihe #MehrPlatzfürsRad des ADFC in ganz Deutschland. Ziel ist es zu dokumentieren, dass dem von allen Seiten als wichtiges und umweltfreundliches Verkehrs­mittel gelobten Fahrrad bislang nicht der Platz gewährt wird, der benötigt wird, um den Verkehr zu entlasten und mehr Menschen aufs Fahrrad zu holen. Radwege sind vielerorts zu schmal, zu holprig oder überhaupt nicht vorhanden. Häufig sind sie ein frustrierender Mix aus lückenhaften, schlechten oder schlichtweg gefährlichen Lösungen. Verkehrsflächen im Straßenraum müssen umverteilt wer­den. Dabei gilt es nicht nur dem Fahrrad dem ihm gebührenden Raum zu schaffen, sondern auch mehr Platz für Fußwege, für den öffentlichen Nahverkehr, für Grünflächen und für Spielplätze.

Die Aktion des ADFC in Essen am gestrigen Mittwoch zielt auf eine Einrichtung einer „Protected Bike Line“, also auf die Einrichtung einer geschützten Radfahrspur auf der Altenessener Straße. Letztere ist seit den 1990er Jahren elementarer Bestandteil der Nord-Süd-Achse im städtischen Hauptradroutennetz. Beim Umbau nach Stilllegung der Straßenbahn vor gut 20 Jahren wurden in Fahrtrichtung Norden mehr schlecht als recht Radverkehrsanlagen geschaffen, in Fahrtrichtung Sü­den dagegen klafft seither eine dicke Lücke. Der Grund: Um einen normgerechten vierspurigen Aus­bau für den Autoverkehr zu gewährleisten, fehlte es hier schlichtweg an Platz. „Radfahrer müssen auch mal verlieren können“ hieß es damals lapidar aus der Politik.

Betroffen ist vor allem der Abschnitt zwischen Palmbuschweg und dem Altenessener Bahnhof, zu welchem es auch keinerlei Alternativführungen gibt. Die Radfahrer, die sich überhaupt auf dieser Hauptverkehrsstraße entlang trauen, weichen mitunter auf den ohnehin schon sehr schmalen Geh­weg aus – alles in allem ein untragbarer Zustand. Bis zum Jahr 2035 möchte die Stadt den Anteil des Radverkehrs auf 25% steigern. Dem muss auch der Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruk­tur entsprechend Rechnung zu tragen. Die zeitlich begrenzte Aktion am gestrigen Mittwoch mit der plakativen Umwidmung einer Autofahrspur zu einer „ProtectedBikeLane“ diente vor allem dazu, die Notwendigkeit derartiger geschützter Radfahrspuren nachhaltig zu untermauern.

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https://essen.adfc.de/pressemitteilung/protectedbikelane-auf-der-altenessener-strasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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