RS1: Bau zwischen Eltingviertel und Krayer Bahnhof machbar

Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur weiteren Planung des Radschnellwegs (RS 1) zwischen der Gladbecker Straße und dem weiteren östlichen Verlauf bekannt gegeben. Das Ergebnis: Der Radschnellweg kann auf dem vorgesehenen Weg realisiert werden.

Führung des RS1 bei EVONIK © BEG

Die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW mbH (BEG), die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, der Landesbetrieb Straßen NRW und die Stadt Essen haben heute (6.9.) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur weiteren Planung des Radschnellwegs (RS 1) zwischen der Gladbecker Straße und dem weiteren östlichen Verlauf bekannt gegeben. Das Ergebnis: Der Radschnellweg kann auf dem vorgesehenen Weg realisiert werden.

Damit steht fest, dass die weiteren Planungen, die Durchführung der notwendigen Planungsverfahren, der Umbau der Bahnanlagen und der Bau des Radweges auf den Weg gebracht werden können. Unabhängig davon kann das Bebauungsplanverfahren für das Eltingviertel umgehend fortgeführt werden.

Prüfungen der Machbarkeit sind abgeschlossen

Als Grundlage für die Planung des RS 1 dient eine vom Regionalverband Ruhr (RVR) erstellte Machbarkeitsstudie. Im Zuge der weiteren Planung der Fahrradschnellstraße vom Eltingviertel bis zum Krayer Bahnhof stellte sich heraus, dass eine Reihe von technischen Belangen zu beachten sind, für die die RVR-Studie bisher keine Antworten bietet.

Dabei handelt es sich unter anderem um die Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen der angrenzenden Firma Evonik Industries und um Konflikte der geplanten Trassierung des RS 1 mit bahnbetrieblich notwendigen Gleisen und Oberleitungen der Deutschen Bahn AG.

Im Auftrag der BEG hat die "IVB Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Baumanagement mbH" in den letzten Monaten die erforderlichen Prüfungen zur Machbarkeit für den Radschnellweg vorgenommen, die aufzeigen, wie der RS 1 technisch, rechtlich und strukturell umsetzbar ist.

Die nächsten Schritte

Die BEG, die Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Straßen NRW und die Stadt Essen haben sich darauf verständigt, dass nunmehr die weiteren Arbeitsschritte und die detaillierte Zeitplanung abgestimmt werden können. Hierzu zählen insbesondere die Kostenplanung für die Erstellung der vorlaufenden Arbeiten, die Klärung der Fragen zur Finanzierung sowie die noch abzuschließenden vertraglichen Grundlagen.

https://essen.adfc.de/artikel/rs1-bau-zwischen-eltingviertel-und-krayer-bahnhof-machbar

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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