„Lösungen für das Parkplatzproblem in der Margarethenhöhe“
Umweltschutzverbände, Verkehrsinitiativen, Architekten und Denkmalschützer gemeinsam für eine schnelle Umsetzung der Gefahrenbeseitigung für Zufußgehende auf der Sommerburgstraße in Essen.

Umweltschutzverbände, Verkehrsinitiativen, Architekten und Denkmalschützer
gemeinsam für eine schnelle Umsetzung der Gefahrenbeseitigung für Zufußgehende auf der Sommerburgstraße, gegen neue Parkplätze auf der „Kirchwiese“, sowie für kurzfristig und langfristig wirksame Schritte zur Lösung von Parkproblemen auf der Margarethenhöhe
Die Margarethenhöhe ist eines der bedeutendsten Dokumente der Gartenstadtbewegung und ein zentrales Aushängeschild der Stadt Essen. Aus aller Welt kommen Menschen zur Margarethenhöhe. Dort zu wohnen, ist ein Privileg und entsprechend nachgefragt.
Die Straßen der Gartenstadtsiedlung sind schmaler als üblich, was 1909 durch eine Sondergenehmigung möglich gemacht wurde, bei der es noch keine Vorstellungen vom Umfang der heutigen Individualmobilität gab. Der so genannte ruhende Verkehr hat der städtebaulichen Qualität schon an vielen Stellen erheblichen Schaden zugefügt.
Die Verbände loben, dass die Stadt Essen mit ihrer Sitzungsvorlage (Nummer 1450, s. Anlage 1) die Problemlage detailliert beschreibt und damit anerkennt:
Die Parkraumuntersuchung der Stadt belegt bei 727 legalen Parkplätzen bereits jetzt eine Summe von 261 illegal genutzten Parkplätzen. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Rechtsbereich des Straßenverkehrs keine Möglichkeit vorsieht, rechtswidriges Parken grundsätzlich zu „dulden“ und einschlägige Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. zu beachten sind. Neben dem Parkstanddefizit von ca. 85 Parkständen auf der Sommerburgstraße muss auch der Missstand in anderen Bereichen rechtskonform mittelfristig gelöst werden.
Nunmehr hat sich durch das hochgradig gefährliche Parken an der Sommerburgstraße die Diskussion in eine Richtung entwickelt, die den Unterzeichnenden Sorge bereitet. Um Ersatzparkplätze zu schaffen, scheint die Stadt gewillt, einen weiteren zentralen Ort der alten Margarethenhöhe dem ruhenden Verkehr zu opfern:Die Freifläche vor der katholischen Kirche („Kirchwiese“) soll zu einem Parkplatz umgebaut werden. Gleichzeitig macht schon die geringe Anzahl von dort vorgesehenen 18 neuen Stellplätzen deutlich, dass diese Maßnahme angesichts des Umfangs von über 80 verkehrsgefährdend abgestellten Fahrzeugen entlang der Sommerburgstraße und den insgesamt 261 illegal genutzten Flächen völlig unzureichend ist. Dazu kommt, dass allein die geplante Zuwegung zur „Kirchwiese“ über die Metzendorfstraße zwei Stellplätze auf der Fahrbahn kostet, in der Summe also nur max. 16 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden (s. Anlage 2).
Das zentrale Argument der Verbände liegt - neben der fehlenden Zielerreichung, Ersatzparkraum in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen - darin, dass durch die Versiegelung der Kirchwiese ein zentraler denkmalgeschützter Platz in der historischen Gartenstadt in seiner städtebaulichen Struktur zerstört würde. Eine Überbauung wäre in keinem Sinne zielführend, sondern ein nicht wieder gut zu machender Frevel am historischen Erbe.
Dies gilt umso mehr, als dass sich die öffentlich zugänglichen Freiflächen innerhalb der „alten“ Margarethenhöhe bereits jetzt lediglich auf 2,8% der Siedlungsfläche belaufen (s. Anlage 3).
Die Unterzeichnenden halten deshalb die Planungen für einen (weiteren) Schritt in die falsche Richtung und wenden sich hiermit explizit gegen den Bau einer Stellplatzanlage auf den Grünflächen vor der katholischen Kirche. Gleiches gilt auch für die angedachte Fläche an der Steilen Straße.
Gleichzeitig ist zur unmittelbaren Gefahrenabwehr die unhaltbare, verkehrsgefährdende und unrechtmäßige Parksituation an der Sommerburgstraße zu beenden:
Sicherheit geht vor: Das Parken auf weiten Teilen des Gehweges an der Sommerburgstraße ist kurzfristig zu unterbinden, insbesondere zugunsten der vielen Schulkinder und Menschen, die auf den Gehweg angewiesen sind und die Haltestationen des öffentlichen Nahverkehrs gefahrlos erreichen müssen.
Parkverstöße ahnden: Zuwiderhandlungen sind deshalb konsequent zu ahnden. Vorrangig sind solche Bereiche ordnungsbehördlich zu kontrollieren, in denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht wie auf der Sommerburgstraße.
Lösungsvorschläge
Zentrale Elemente der Lösungsvorschläge der unterzeichnenden Verbände basieren auf drei Paradigmen:
Es braucht kurzfristige Lösungen, um die gefährliche und gesetzeswidrige Parksituation insbesondere an der Sommerburgstraße zu entschärfen
Es braucht mittelfristige Lösungen, die insbesondere die Parkbedürfnisse der Anwohnenden der Margarethenhöhe vor denen der Fremdparkenden berücksichtigt.
Es braucht ein neues Verständnis, dass öffentlicher Raum, da wo er knapp ist, und Parken mit anderen berechtigten und dringend notwendigen Belangen konkurriert, neu aufgeteilt werden muss und nicht mehr per se kostenlos ist. Das beinhaltet darüber hinaus die Notwendigkeit, auch weitere Wege zum parkenden Auto in Kauf zu nehmen, eingebunden in ein zukunftssicheres Parkraummanagement.
Bei der Erschließung weiterer Parkräume, die kurzfristig zu Verfügung stehen sollen, bieten sich zwei Bereiche in der Peripherie der „alten“ Margarethenhöhe an:
A) Für die südliche Anwohnerschaft: Auf dem Parkstreifen an der Lührmannstraße ab Ecke Sommerburgstraße bis zum Parkplatz am Eingang zur Gruga stehen ca. 60 möglicheParkplätze zur Verfügung. (s. Anlage 4).
B) Für die nördliche Anwohnerschaft: Auf dem Parkplatz unter der Margarethenbrücke („Am Mühlenbach“) in unmittelbarer Nähe des örtlichen Kleingartenvereins stehen ca. 39 mögliche Parkplätze zur Verfügung. Der Kleingartenverein nutzt 7 bis 8 eigene Stellplätze in einem abgeschlossenen Bereich direkt unter der Brücke. (s. Anlage 5).
Beide in der Peripherie gelegenen Räume sind bereits als Parkplätze vorhanden, müssen überwiegend nicht mit Nachteilen einer zusätzlichen Versiegelung geschaffen werden und stehen sehrkurzfristig zur Verfügung. Der Parkplatz unter dem Brückenkopf („Am Mühlenbach“) könnte zusätzlich mit dem Quartiersbus als Zubringer angegliedert werden.
Voraussetzung für die oben beschriebenen kurzfristigen Lösungen und auch die nachfolgend aufgezeigten mittelfristigen Lösungen ist die Einführung einer Bewohnerparkregelung für die ganze Siedlung: Eine solche Regelung kann und wird für eine Entlastung der Wohnbereiche hinsichtlich Fremdparkenden sorgen und auf diesem Wege zahlreiche bereits vorhandene Parkplätze für die Bewohnerschaft frei machen. Das Universitätsklinikum Essen als wesentlicher Verursacher des Fremdparkens wird in diesem Kontext seine diesbezüglichen Probleme mit einem durchdachten Konzept vor Ort lösen müssen und eigene Parkraumprobleme nicht mehr auf die Margarethe-Krupp-Siedlung verschieben können.
Für das Konzept des Bewohnerparkens ist eine Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkplätze zwingend erforderlich: Nur bewirtschaftete Parkplätze werden letztlich für eine Entspannung sorgen und die Option eröffnen, eine Bündelung der Stellplätze an den aufgezeigten weniger kritischen Standorten zu realisieren.
Für das zentral gelegene Hotel am kleinen Markt könnte eine Parkraumbewirtschaftung mit Kurzzeitparken tagsüber erfolgen. Für die Arztpraxen und an den Verkehrsbuchten auf der Sommerburgstraße können ebenfalls Kurzzeitparkplätze geschaffen werden, ebenso an weiteren neuralgischen Punkten, die eine kurzfristige Anlieferungs- oder Parkmöglichkeit benötigen.
Als mittel- bis langfristige Lösung schlagen die Unterzeichnenden die Schaffung von Quartiersparken in peripherer Lage vor. Die Margarethe-Krupp-Stiftung (MKS) hat in der Vergangenheit bereits eine entsprechende Bereitschaft für die Realisierung eines Quartiersparkhauses signalisiert.
C) Quartiersparken hinter dem Studierendenwohnheim:
Eigentümer der Fläche sind die MKS und das Studierendenwerk Essen-Duisburg AöR. Hier könnte in Kooperation eine zweistellige Anzahl an Stellplätzen für Studierende und die Anwohnenden der Margarethenhöhe geschaffen werden. Eine Zuwegung erfolgt direkt über die Lührmannstraße.
D) Quartiersparken auf dem Parkplatz am Grugaeingang Mustergärten:
In Kooperation mit Grün und Gruga, das die vorhandenen ebenerdigen Parkplätze für die Besuchenden der Gruga zur Verfügung stellt, könnten hier in Kooperation zusätzliche Stellplätze für Besuchende und die Anwohnende der Margarethenhöhe geschaffen werden.
Besuchende der Gruga, die mit dem PKW anreisen, können den ausreichend vorhandenen Parkraum auf den Messeparkplätzen P1 und P2 nutzen.
E) Errichtung einer weiteren Metropolradstation in der Margarethenhöhe sowie Fahrradbügel und Abstellflächen für Metropolräder und (Leih-)Scootern an den Quartiersparkflächen.
Bewohnende und Besuchende würden so eine zusätzliche Möglichkeit erhalten, komfortabel zu den Parkflächen zu gelangen und die Transportmittel geordnet abzustellen.
Zu 3: Für ein neues Verständnis der Aufteilung des öffentlichen Raums mit den oben beschriebenen Maßnahmen ist in Bürgergesprächen intensiv zu informieren. Prämissen dabei sind u.a.:
Gleiche Regeln für die Erreichbarkeit von Parkplätzen und öffentlichem Verkehr: Die „Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs“ zeigen Richtwerte zwischen 300 und 1.200 Meter für den Zugang zu einer Haltestelle in Abhängig von Besiedlung und Fahrtangebot auf. Bei 600 Metern Radius dauert der Fußweg ca. acht Minuten zur Haltestelle. Dies gilt noch als zumutbar (vgl. Deutschlandatlas). Was für den öffentlichen Verkehr als zumutbar gilt, darf auch für den privaten ruhenden Verkehr als zumutbar gelten, zumal die Margarethenhöhe durch die Stadtbahn, den Bürgerbus, den Nachtexpress und die Gruga-Trasse vergleichsweise gut angebunden ist. Alle Standortbewertungen sind an diesen Zahlen und nicht an den deutlich niedriger gewählten der Stadt Essen auszurichten.
Für die im oberen Teil beschriebenen Parkplatzflächen ergeben sich Fußwegdistanzen von ca. 300 bis max. 750 Meter, was einer typischen Wegezeit von max. drei bis zehn Minuten entspricht (s. Anlage 7).
Intensive begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Jede der vorstehend beschriebenen Maßnahmen verlangt eine Abkehr von lieb gewordenen Gewohnheiten: Sie stellt das vermeintliche Recht auf einen kostenlosen Parkplatz in Zweifel und sie verlangt nach der Bereitschaft, auch längere Wege in Kauf zu nehmen. Daher sollte dies mit einer intensiven begleitenden Öffentlichkeitsarbeit auf der Basis möglichst breit getragener politischer Beschlüsse vermittelt werden. Die wesentlich zur Auszeichnung als „Grüne Hauptstadt Europas“ beigetragene Modal-Zielsetzung 4 x 25% (also 75 % Anteil für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes) bietet dazu bereits eine Grundlage.
Erstunterzeichner:
