RVR eröffnet „BRAMMEN.TRAIL“ für Mountainbiker auf und an der Schurenbachhalde

Der Singletrail ist fertig und die Saison kann beginnen: Der Regionalverband Ruhr (RVR) gab heute (26. Mai) den naturnahen Mountainbike-Rundkurs in der Haldenlandschaft Schurenbach in Essen frei.

Der MTB-Trail ist eröffnet: Holger Böse, Fachbereichsleiter von RVR Ruhr Grün, Nina Frense, RVR-Beigeordnete Umwelt und Grüne Infrastruktur, eine interessierte Bikerin und Angelika Siepmann, Fachbereichsleiterin Umweltamt Stadt Essen, geben den Weg frei. (v.l.) © RVR/Wiciok

Der so genannte "Brammen.Trail" führt auf rund sechs Kilometern über die Schurenbachhalde mit ihrer Landmarke "Bramme für das Ruhrgebiet" und über die benachbarte Halde Eickwinkel. Die Baukosten belaufen sich auf rund 126.000 Euro.

Nina Frense, RVR-Beigeordnete für den Bereich Umwelt und Grüne Infrastruktur, hat heute gemeinsam mit Angelika Siepmann, Fachbereichsleiterin des Essener Umweltamtes, sowie Holger Böse, Fachbereichsleiter von RVR Ruhr Grün, den mittelschweren Rundkurs mit herausragenden Aussichten in die Städtelandschaft Ruhrgebiet eröffnet.

„Als Eigentümer von inzwischen 46 Halden wollen wir uns verstärkt für den Mountainbike-Sport im Ruhrgebiet engagieren“, bekräftigt Nina Frense. „Durch ein verbessertes Angebot mit ausgewählten Standorten und offiziellen Strecken machen wir so die grüne Infrastruktur der Metropole Ruhr auch für eine jüngere Zielgruppe und Sportbegeisterte erlebbar. Gleichzeitig tragen wir mit einer gezielten Routenplanung zum Schutz der Natur bei und wollen Konflikte mit anderen Naturinteressierten vermeiden.“

Der Brammen.Trail hat den Reiz, durch eine abwechslungsreiche Haldenlandschaft mit herausragenden Ausblicken radeln zu können. Dabei führt der Weg vorbei an Birkenwäldern und Kiefernhainen oder Feuchtbiotopen und Wiesenlandschaften. Über den Knotenpunkt 61 ist der neue Mountainbike-Rundkurs auch eng mit dem radrevier.ruhr, dem regionalen Radwegenetz, verbunden.

Für die Nutzung der Strecke ist wichtig, auch auf die anderen Besucher Rücksicht zu nehmen. Zur Vermeidung von Unfällen darf der Rundkurs nur in der angegebenen Fahrtrichtung befahren werden. Auf der speziell für MTB konzipierten Strecke ist Sicherheitsausrüstung wie Helm und Handschuhe notwendig. Unterwegs sind jederzeit Wurzeln, Äste, Steine, loser Untergrund und weitere waldtypische Gefahren zu erwarten. Bei Dunkelheit und Dämmerung ist das Befahren nicht erlaubt.

Die Mountainbike-Strecke ist eine von 27 Maßnahmen aus demAktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse, die zu hundert Prozent vom NRW-Umweltministerium mit insgesamt rund 2,2 Millionen Euro gefördert werdenDas Aktionsprogramm istTeil der Offensive Grüne Infrastruktur 2030, einem Leitprojekt des RVR aus der Ruhr-Konferenz NRW. Ziel der Offensive Grüne Infrastruktur 2030 ist es, ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen im Ruhrgebiet zu schaffen und das Ruhrgebiet nachhaltig, resilient und zukunftsfähig zu gestalten.

Zwei Halden zum Freizeitspaß eng miteinander verbunden

Mit einer Gesamtfläche von 65 Hektar und einer Höhe von rund 50 Metern gehört die Schurenbachhalde zu den größeren Halden in der Metropole Ruhr. Allein das vegetationslose Plateau mit seiner Landmarke hat eine Flächengröße von über 10 Hektar.

Östlich der Schurenbachhalde und durch Schurenbach und Nordsternweg voneinander getrennt liegt die Halde Eickwinkel. Mit einer Höhe von etwa 21 Metern und einer Flächengröße von 5,5 Hektar eignet sich die Halde besonders für MTB-Fahranfängerinnen und -anfänger.


https://essen.adfc.de/neuigkeit/rvr-eroeffnet-brammentrail-fuer-mountainbiker-auf-und-an-der-schurenbachhalde

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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