Übergabe der rund 207.000 Unterschriften am Landtag am 2. Juli 2019 © Ludger Vortmann

NRW hat das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW in einem Flächenland

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 04. November 2021 das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) in einem Flächenland verabschiedet. Der ADFC NRW bemängelt das Gesetz jedoch als völlig unzureichend und mutlos.

Ziele der Verkehrswende unter den Tisch gefallen

Der ADFC NRW hatte zusammen mit weiteren Bündnispartnern wie der RADKOMM, BUND, NABU und VCD im Rahmen der erfolgreichen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ fast 207.000 Unterschriften gesammelt. Eines der Ziele: der Radverkehrsanteil in NRW soll von aktuell unter zehn Prozent bis 2025 auf mindestens 25 Prozent steigen. 

Die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad fordert außerdem z.B.:  

  • 1.000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025
  • 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
  • Unterstützung der Kommunen
  • bessere Zusammenarbeit zwischen Land und Städten
  • deutlich mehr Aus- und Fortbildung von Radverkehrsplaner*innen
  • eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Radverkehrsförderung

All das bleibt im Gesetzestext aber unberücksichtigt, unkonkret und ohne zeitliche und finanzielle Aussagen. Damit fehlt dem Gesetz die Durchschlagskraft, die es für eine massive Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen benötigt. 

Der ADFC NRW hat sich im Rahmen der Anhörungen im Verkehrsausschuss des Landtages und mit ausführlichen Stellungnahmen und zahlreichen Verbesserungsvorschlägen konstruktiv beteiligt. Leider sind unsere und die Einwände anderer Verbände und Sachverständiger nicht berücksichtigt worden.

Portrait von Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW
Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW:

Der Landesvorsitzende Axel Fell kritisierte den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, der bis zu seiner Wahl als Verkehrsminister in Nordrhein-Westfalen auch für den Radverkehr zuständig war. Er sei "keinen Millimeter" auf den Fahrrad-Club und die anderen Verbände zugegangen:

Keiner der vielen konkreten Vorschläge, die wir gemacht haben, um aus dem Gesetzentwurf ein wirklich gutes Fahrradgesetz zu machen, ist in diesem mutlosen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Er ist der Beweis dafür, dass Veränderungen hin zur Verkehrswende und mehr Klimaschutz nicht am Engagement der Bürgerinnen und Bürger scheitern, sondern am fehlenden politischen Willen. So ist das erste Fahrradgesetz in einem Flächenland, das wir angestoßen haben, leider wirklich nur das Erste. Sie, Herr Wüst, hätten es zum Besten machen können.“ 

Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW
Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW © Privat

„Herr Ministerpräsident Wüst, Sie enttäuschen nicht nur die mehr als 53.000 Mitglieder des größten Landesverbands unseres Fahrrad-Clubs, sondern hunderttausende Menschen, die auch im Namen ihrer Kinder für ein starkes Fahrradgesetz und die Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen unterschrieben haben. Sie selbst feiern das Gesetz als Erfolg. Aber es ist unpräzise, unverbindlich und mutlos und wird daher nicht die Wirkung entfalten, die wir damit erreichen wollen: Sicherheit im Straßenverkehr, Klimaschutz und Lebensqualität.“  

Roter Teppich mit Fahrradsymbol
Fahrradsymbol © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Fazit:

Der ADFC NRW wird sich mit diesem Gesetz nicht zufriedengeben. Er kündigt bereits jetzt an, die Verkehrswende bei der bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai 2022 zu thematisierten.

Unser Ziel: ein besseres Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz,

  • das Radverkehr massiv fördert
  • Radfahren sicherer und komfortabler macht
  • und damit auch zum Klimaschutz beiträgt
https://essen.adfc.de/artikel/nrw-hat-das-erste-fahrrad-und-nahmobilitaetsgesetz-nrw-in-einem-flaechenland-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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