Halbe Million Radfahrten auf der Grugatrasse gezählt

Erste Ergebnisse der Dauerzählstellen des Radverkehrs veröffentlicht

Das Zählgerät für den Radverkehr ist in der Huyssenallee im Asphalt eingelassen © Björn Zerres

Seit 2018 führt die Stadt Essen mit zwei Dauerzählstellen Zählungen des Radverkehrs durch. Die Zählstellen liegen an der Huyssenallee im Bereich der Philharmonie und an der Grugatrasse in Höhe Rellinghausen. Zusätzlich wird mit einer mobilen Zählstelle an verschiedenen Orten der Radverkehr erhoben. Das Amt für Stadtordnung und Bauplanung hat nun die ersten Ergebnisse der Zählungen veröffentlicht:

Von Juni 2018 bis Ende Mai 2019 befuhren die Huyssenallee rund 230.000 und die Grugatrasse 520.000 radelnde Personen. Im Tagesdurchschnitt entsprach dies 634 Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf der Huyssenallee unterwegs waren und 1.424 Personen, die auf der Grugatrasse radelten. Am Karfreitag (19.4.) wurde auf der Grugatrasse der diesjährige Tagesspitzenwert mit 3.813 Radfahrten gemessen.

Die Huyssenallee zeigte im Tagesverlauf das typische Profil einer Pendlerstecke. Morgens wurde zwischen 7 Uhr und 9 Uhr eine deutliche Verkehrsspitze mit Fahrtrichtung Hauptbahnhof gemessen. Nachmittags und abends dominierte die Fahrtrichtung Rüttenscheid. Von montags bis freitags waren hier im täglichen Durchschnitt 739 Räder unterwegs. Am Wochenende sank die Anzahl der radelnden Personen auf 371.

Auf der Grugatrasse überlagerten sich der Pendler- und Freizeitverkehr. Die Sonntage waren die verkehrsstärksten Tage. Werktags war die Morgenspitze um 7 Uhr nicht so ausgeprägt wie an der Huyssenallee. An einem durchschnittlichen Sommermorgen waren zwischen 7 Uhr und 8 Uhr rund 100 Personen auf der Grugatrasse unterwegs. Morgens radelten zwei Drittel Richtung Rüttenscheid und Klinikum und nur ein Drittel Richtung Ruhr. Ab der Mittagszeit drehte sich das Verhältnis um und es radelten mehr Personen Richtung Ruhr und Steele.

An den Dauerzählstellen konnte im Juni erstmals ein Monatsvergleich zwischen 2018 und 2019 erfolgen. Bei vergleichbarer Anzahl an Regentagen steigerte sich das Radaufkommen auf der Grugatrasse um circa 18 Prozent während es auf der Huyssenallee konstant geblieben ist. Im Juni 2019 wurde zusätzlich mit einer mobilen Zählstelle der Radverkehr am Radweg Rheinische Bahn gezählt. Der Radweg wies mit 68.352 Radelnden im Juni 2019 eine ähnlich hohe Nutzung auf wie die Grugatrasse mit 73.937 im selben Monat. Auch die Überlagerung vom Freizeit- und Pendelverkehr wurde deutlich. Die verkehrsstärksten Tage waren ebenfalls wie an der Grugatrasse die Sonntage. Die Hyussenallee konnte 23.680 radelnde Personen im Juni 2019 zählen.

Im Jahresverlauf schwankte die Fahrradnutzung der Trassen deutlich. Im Januar wurde nur ein Sechstel des Verkehrs des Spitzenmonats Juli registriert. Auch Niederschläge hatten einen wesentlichen Einfluss auf die Radnutzung. Tage mit starken und lang anhaltenden Niederschlägen führten zu einem deutlichen Rückgang der Nutzungszahlen. Der Freizeitverkehr ließ bei Regen erwartungsgemäß besonders stark nach. Die Verkehrszahlen der Grugatrasse reagierten daher besonders sensibel auf Niederschläge. Berufspendelnde Personen ließen sich von schlechtem Wetter deutlich weniger vom Radfahren abhalten.

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Lage der Dauerzählstellen

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https://essen.adfc.de/artikel/halbe-million-radfahrten-auf-der-grugatrasse-gezaehlt

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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